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Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in Kraft gesetzt

Der Regierungsrat setzt die vom Grossen Rat beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Zudem hat er mehrere Änderungen der Finanzausgleichsverordnung genehmigt. Diese Änderungen betreffen die Abschaffung des Verzichtsausgleichs, die Erhöhung der Abschöpfung, die Anpassungen bei der Abgeltung der Zentrumsfunktionen sowie die Anpassung übergeordneter Empfehlungen zu Kennzahlen. Alle Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Verzichtsausgleich wurden gestrichen.