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E-Voting soll bei den Nationalratswahlen zum Einsatz kommen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stellt ein Gesuch an den Bundesrat um Erteilung der Bewilligung, E-Voting für die Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 einsetzen zu können. Der Einsatz des Systems soll weiterhin auf die Auslandschweizerinnen und -schweizer beschränkt sein.

Der Kanton Thurgau hat das E-Votingsystem der Post für Auslandschweizerinnen und -schweizer bereits bei drei Abstimmungen erfolgreich eingesetzt. Nachdem dieses System im Frühjahr 2019 einem sogenannten Hackertest unterzogen wurde, setzte die Post das E-Votingsystem für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 befristet aus. Der Test verlief zwar erfolgreich, die Urnen konnten nicht gehackt werden, im Quellcode aber wurden drei Fehler gefunden. Die Post hat die Fehler korrigiert und die Korrektur durch unabhängige Experten überprüfen lassen. Darüber hinaus hat sie verschiedene Verbesserungsmassnahmen geplant oder bereits umgesetzt. Aufgrund dieser Ausgangslage ist der Regierungsrat überzeugt, dass dieses E-Votingsystem sicher ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Er möchte deshalb auf seinem Weg, E-Voting schrittweise einzuführen, weitergehen und es bei den Nationalratswahlen einsetzen. Für ihn ist es wichtig, dass mit einem beschränkten Teil des Elektorats Erfahrungen mit Proporzwahlen gemacht werden können, bevor das System auf das inländische Elektorat ausgedehnt wird. Könnte das System bei den Nationalratswahlen nicht zum Einsatz kommen, würde dies seine Weiterentwicklung gefährden.

Der Bund seinerseits lässt derzeit die Kernelemente des E-Votingssystem der Post nochmals vertieft prüfen. Aufgrund dieser Prüfung hat die Bundeskanzlei den Termin für den Entscheid des Bundesrates über die Bewilligungsgesuche auf den 14. August 2019 verschoben.