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Kanton Thurgau äussert sich kritisch zur geplanten Metropolitanregion St. Gallen-Bodensee-Rheintal

Seit rund fünf Jahren gibt es in der Region St. Gallen Bestrebungen, eine Metropolitanregion zu werden, um eine stärkere Stellung im nationalen und internationalen Wettbewerb zu erhalten. Der Entwurf für eine Charta liegt nun vor. Auf Einladung des Baudepartements des Kantons St. Gallen hat sich auch der Regierungsrat des Kantons Thurgau zur Thematik geäussert.

Das Raumkonzept Schweiz definiert vier grossstädtisch geprägte Handlungsräume in der Schweiz: die Metropolitanräume Zürich, Basel, Métropole Lémanique (Lausanne/Genf) und die Hauptstadtregion Schweiz (Bern). Sie sind die wirtschaftlichen Hauptmotoren der Schweiz, haben eine starke Zentrumsfunktion und weisen enge wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verflechtungen auf. Zudem übernehmen sie wichtige Funktionen im Bereich der Wissensökonomie, der Innovation und der Kultur und verfügen über eine internationale Ausstrahlung. Der Metropolitanraum Zürich beispielsweise reicht vom Kanton Aargau bis weit in den Kanton Thurgau (inklusive Wil SG) und von Schaffhausen bis nach Zug.

In der Region St. Gallen bestehen seit rund fünf Jahren Bestrebungen, sich ebenfalls als Metropolitanraum zu positionieren. Im diesem Zusammenhang hat das Baudepartement des Kantons St. Gallen den Regierungsrat des Kantons Thurgau eingeladen, zur «Charta Metropolitanregion St. Gallen-Bodensee-Rheintal» Stellung zu nehmen. Die «Metropolitanregion St. Gallen-Bodensee-Rheintal» soll neu im Kern die vier Agglomerationsräume Rheintal, St. Gallen-Bodensee, Werdenberg-Liechtenstein und Wil umfassen. Mit der Charta bekunden die beteiligten Körperschaften, dass sie die Ziele und Inhalte der Metropolitanregion St. Gallen-Bodensee-Rheintal mittragen und sich im Umsetzungsprozess engagieren wollen.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau befasste sich bereits 2014/2015 intensiv mit der Frage nach einem Metropolitanraum in der Region St. Gallen, damals noch unter dem Titel «Metropolitanregion St. Gallen-Bodensee». Aus verschiedenen fachlichen und institutionellen Überlegungen sah er damals von einer Beteiligung ab. Insbesondere wurde bereits damals aus fachlicher Sicht in Frage gestellt, ob die Merkmale einer Metropolitanregion erfüllt seien. Zwischenzeitlich hat sich der geografische Schwerpunkt verlagert und die geplante Metropolitanregion umfasst nun insbesondere auch das grenzüberschreitende Rheintal (Region Vorarlberg), zu dem der Kanton Thurgau weniger Berührungspunkte hat als zum bestehenden Metropolitanraum Zürich, bei dem er Mitglied ist. Vor diesem Hintergrund sieht der Regierungsrat des Kantons Thurgau weiterhin von einer Beteiligung ab und verzichtet deshalb im Rahmen der Vernehmlassung an den Kanton St. Gallen auf eine detaillierte inhaltliche Rückmeldung zur Charta.

Der Kanton Thurgau strebt eine engere Zusammenarbeit innerhalb der funktionalen Räume und innerhalb der Ostschweizer Kantone an, die auch ohne den Überbau einer Metropolitanregion möglich ist. In seiner Vernehmlassungsantwort betont er deshalb, dass es dem Regierungsrat ein grosses Anliegen ist, weiterhin eine gute Zusammenarbeit in der Region Wil und im Bodenseeraum zu pflegen und dafür bestehende Institutionen zu nutzen.

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