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Ja zum neuen Bundesgesetzes über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

Der Regierungsrat ist mit dem Vorschlag eines neuen Bundesgesetzes über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, erachtet er das neue Gesetz in der vorliegenden Form als «vollumfänglich zielführend und vollzugsfreundlich». Mit dem neuen Gesetz sollen alle Haushalte eine pauschale Vergütung für die vom Bund ohne Rechtsgrund einkassierte Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhalten.