Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Ausführungsbestimmungen zur Steuerreform und AHV-Finanzierung erlassen

Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) hat das Bundesparlament unter anderem einen Abzug auf Eigenfinanzierung beschlossen. Dazu hat der Bundesrat die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Zum einen ist es die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen. Diese begrüsst der Regierungsrat, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. Zum anderen ist es die Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Auch diese begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich, stellt in einigen Aspekten jedoch Präzisierungspotenzial fest, das zugunsten eines klaren, einheitlichen Vollzugs auszuschöpfen sei.