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Für den Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung

Der Regierungsrat ist für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Mit dem Vorentwurf der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist er jedoch nur teilweise einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort macht er darauf aufmerksam, dass der Systemwechsel auch für die Kantone ertragsneutral ausfallen muss.

Der Vorentwurf sieht vor, für am Wohnsitz selbstbewohntes Wohneigentum sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene den Eigenmietwert und gleichzeitig die Abzüge für die Gewinnungskosten, das heisst die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien sowie die Kosten der Verwaltung durch Dritte, aufzuheben. Die ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau sollen bei diesen Liegenschaften auf Bundesebene aufgehoben werden, in den kantonalen Steuergesetzgebungen hingegen sollen die Kantone solche Abzüge wie bisher zulassen können. Selbstgenutzte Zweitliegenschaften sollen von diesem Systemwechsel ausgenommen sein, ihr Eigenmietwert soll aus fiskalischen Gründen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben. Das Gleiche gilt für die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

Der Regierungsrat begrüsst den Systemwechsel. Er weist aber darauf hin, dass der Vorschlag in seiner Verfassungskonformität noch wesentlich verbessert werden müsse. Ausserdem fordert er, dass die Abzüge auch auf Ebene der Kantone zwingend aufgehoben werden müssten. Weiter verlangt der Regierungsrat, dass die Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen stärker eingeschränkt werden. Im Vordergrund stehe die Variante, die einen Schuldzinsenabzug von deutlich weniger als 80 Prozent der Vermögenserträge vorsieht. Mit Blick auf Kantone und Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen sei zudem eine weitere Variante des Schuldzinsenabzugs zu prüfen. Und letztlich fordert der Regierungsrat, dass auf die Einführung eines Ersterwerberabzugs verzichtet wird.

Vernehmlassungsantwort Wohneigentumsbesteuerung [pdf, 320 KB]

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