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In der Not muss man sich die ersten drei Tage selber versorgen können

Ein längerer Stromausfall oder eine gestörte Versorgung mit Trinkwasser in unserer Region hätte weitreichendere Konsequenzen, als viele sich vorstellen können. Ausserdem wissen die wenigsten Leute, dass sie sich während den ersten drei Tagen im Notfall selber versorgen müssen. Das Amt für Bevölkerungsschutz und Armee klärt auf, was im Notfall zu tun ist.

Wie realistisch ist ein sogenanntes «Blackout» – also ein Stromausfall – im Thurgau? Für Hans Peter Schmid, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee, ist es «ein Szenario, das man ernst nehmen muss». Zum einen, weil der Thurgau über EKT, Axpo und Swissgrid am westeuropäischen Netz angehängt ist, die Schwankungen im Netz durch die neue Einspeisesituation und den Handel immer grösser und häufiger, die Wetterlagen immer extremer werden und die Verletzlichkeit durch automatisierte Abläufe gestiegen ist.

Fällt der Strom für längere Zeit aus, fährt kein Zug, funktioniert keine elektronische Anzeigetafel, kühlt kein Kühlschrank, lassen sich keine Geräte laden und funktioniert kein Kassensystem. Das schränkt das öffentliche und private Leben extrem ein. Dauert ein Stromausfall mehrere Tage, sind auch kritische Einrichtungen wie Spitäler oder Serverräume bedroht.

Notlage bei Stromausfall und gestörter Trinkwasserversorgung

Wenn die Versorgung mit Trinkwasser qualitativ und quantitativ nicht mehr sichergestellt ist oder systembedingt nicht mehr gewährleistet werden kann, spricht man von einer Notlage. Davon zu unterscheiden sind individuelle Betriebsstörungen, welche von den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen selber behoben werden können, ohne dass der Kunde etwas merkt. Stromausfälle hätten auch für die Trinkwasserversorgung Konsequenzen. Wenn diese grossräumig und länger andauernd sind, können sich benachbarte Wasserversorgungen und Gemeinden nicht mehr gegenseitig aushelfen. Es besteht dann die Gefahr, dass Verteilnetze zusammenbrechen, wenn sie nicht mehrheitlich mit Quellwasser ohne Pumpenergie gespiesen werden oder mit Notstromgruppen der Betrieb sichergestellt wird.

Für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sind im Kanton Thurgau auch in Notlagen die Gemeinden verantwortlich. Seit 1998 müssen diese eine entsprechende Massnahmenplanung für Notlagen erarbeiten und vom Kanton genehmigen lassen. In diversen Thurgauer Gemeinden ist diese Massnahmenplanungen noch pendent.

Notvorrat ist ein kluger Rat

Ist die Trinkwasserversorgung länger eingeschränkt oder unterbrochen, können die Gemeinden die Hilfe von Feuerwehr, Zivilschutz oder Dritten anfordern. Der Kanton Thurgau unterstützt in einer Notsituation, wie es auch ein längerer Stromausfall wäre, die Gemeinden bei der Sicherstellung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung. Dabei stehen Bereiche wie die lebenswichtige Grundversorgung (Ver-/Entsorgung, Gesundheit und Mobilität), Ruhe und Ordnung sowie öffentliches Leben, ein umfassendes, transparentes Lagebild und entsprechende Information und Kommunikation nach innen und aussen im Zentrum. Bis diese Massnahmen jedoch greifen, kann es bis zu drei Tage dauern. Drei Tage, in denen die Bevölkerung fähig sein muss, sich selbständig zu versorgen.

Um für die ersten drei Tage in einem Notfall gerüstet zu sein, hat der Bund definiert, was an Notvorrat in jedem Haushalt vorhanden sein sollte. Dazu gehören im Minimum neun Liter Wasser pro Person, sowie Lebensmittel für rund eine Woche. Dazu zählen beispielsweise Reis, Teigwaren, Öl, Fertiggerichte, Salz, Zucker, Kaffee, Tee, Dörrfrüchte, Müesli, Zwieback, Schokolade, UHT-Milch, Hartkäse, Trockenfleisch oder Konserven. Zum Notvorrat zählen auch Verbrauchsgüter wie ein batteriebetriebenes Radio, Taschenlampe, Ersatzbatterien, Kerzen, Streichhölzer oder Gaskocher. Regelmässig benötigte Hygieneartikel und Arzneimittel, Bargeld sowie Futter für Haustiere sollten ebenfalls im Haushalt vorhanden sein.

Hans Peter Schmid, Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee, erläutert die Zusammenstellung des Notvorrates.

Jeder Haushalt sollte sich drei Tage lang selbständig ernähren können und deshalb zuhause über einen Notvorrat verfügen.

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