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Der schutzbedürftige Mensch steht im Zentrum

Vor sechs Jahren haben die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) die Vormundschaftsbehörden abgelöst. Im Bezirk Frauenfeld wurden 2018 insgesamt 1650 Verfahren eröffnet. Auffallend ist die Zunahme von Kindesschutzfällen. «Solche Verfahren sind auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals belastend», sagt Olivia Trepp, Präsidentin der KESB Frauenfeld.

Fast hundert Artikel umfassen die Bestimmungen zum Kinder- und Erwachsenenschutzrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Im Grundsatz geht es um Folgendes: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stellen einerseits den Schutz von Erwachsenen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen, weil sie beispielsweise geistig, physisch oder psychisch beeinträchtigt sind. Andererseits sind sie um das Wohl von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können, besorgt. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden greifen aber erst ein, wenn die Hilfe von Privaten oder vorgelagerten Diensten nicht ausreicht. «Die KESB leistet damit wertvolle Arbeit für schutzbedürftige Kinder und Erwachsene», sagte Olivia Trepp, Präsidentin der KESB Frauenfeld, an einer Medienorientierung.

Die KESB Frauenfeld hat im vergangenen Jahr 1650 Verfahren eröffnet; im ganzen Kanton Thurgau waren es 6708 eröffnete Verfahren. Dabei ging es um fürsorgerische Unterbringungen, die Prüfung, Änderung oder Aufhebung gesetzlicher Massnahmen sowie andere Verfahren. Auffallend ist, dass die Zahl der Kindesschutzfälle stetig zunimmt. «Wir können nicht genau sagen, woran das liegt. Oftmals handelt es sich dabei aber um gravierende Fälle; das ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastend», sagte Trepp.

Einstimmigkeit als Vorgabe

Wie die Verfahrensabläufe in der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde funktionieren, zeigten zwei Behördenmitglieder auf. Ein Verfahren beginnt mit der Meldung, die durch Private, durch Lehrpersonen oder auch durch die Polizei erfolgen kann. Danach erfolgen Anhörungen mit den Betroffenen und weitere Abklärungen. Alsdann wird ein Entscheid gefällt. «Solche Entscheide fallen oftmals schwer. Wir beraten uns in Dreierteams. Der Entscheid erfolgt erst, wenn sich die Behörde auf eine Vorgehensweise einigen konnte. Es geht schliesslich um richtungsweisende Entscheide im Leben eines oder mehrerer Menschen», beschrieb Trepp die Arbeitsweise der KESB Frauenfeld.

Wichtig ist auch, dass die KESB einen intensiven Austausch mit den Gemeinden pflegen. «Solche Entscheide haben oftmals nicht unbedeutende Kostenfolgen für die Gemeinden, weshalb diese auch vorab informiert werden», sagte Trepp. Die Gemeinden haben dann auch die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben, wenn die geplante Massnahme Kosten von über 10 000 Franken pro Jahr verursacht.

Aufsicht beim Obergericht

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind im Kanton Thurgau auf Bezirksebene organisiert. Sie gibt es seit dem Jahr 2013, davor gab es in jeder Gemeinde eine Vormundschaftsbehörde. Das Departement für Justiz und Sicherheit übt die administrative Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden aus, die juristische Aufsicht hat das Obergericht inne. In dessen jährlichen Rechenschaftsbericht werden auch die Tätigkeiten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden abgebildet.

Sybille Kaufmann, Olivia Trepp und Beat Schlierenzauer (v.l.) von der KESB des Bezirks Frauenfeld erläuterten in anonymisierter Form Fälle aus ihrer Tätigkeit.
Sybille Kaufmann, Olivia Trepp und Beat Schlierenzauer (v.l.) von der KESB des Bezirks Frauenfeld erläuterten in anonymisierter Form Fälle aus ihrer Tätigkeit.

Olivia Trepp leitet seit einem Jahr die KESB des Bezirks Frauenfeld.
Olivia Trepp leitet seit einem Jahr die KESB des Bezirks Frauenfeld.

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