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Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Revision von Verordnungen im Lebensmittelrecht

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Revision von Verordnungen im Lebensmittelrecht. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Allerdings ortet er verschiedentlich auch Anpassungsbedarf und stellt entsprechende Änderungs- oder Streichungsanträge. So wehrt er sich gegen eine Trennung der amtlichen Vollzugsbehörden von den amtlichen Laboratorien, denn das heutige System habe sich bewährt und sei kostengünstig. Schliesslich warnt er auch vor einem zu hohen Umfang und Detaillierungsgrad der Anforderungen an die kantonalen Vollzugsbehörden und damit verbunden vor höheren Kosten.