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Regierungsrat befürwortet die Reform des regionalen Personenverkehrs

Das Bundesparlament verlangt vom Bundesrat Reformvorschläge im Bereich des regionalen Personenverkehrs. Es soll Finanzierungs- und Planungssicherheit geschaffen und das Bestellverfahren des regionalen Personenverkehrs vereinfacht und harmonisiert werden. Die nun vom Bund vorgeschlagene Reform begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau grundsätzlich, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.

Ziel der Reform ist es, die Kompetenzen bei der Bestellung und Finanzierung des regionalen Personenverkehrs zwischen Bund und Kantonen möglichst sinnvoll aufzuteilen. Überdies sollen Anreize bei den Transportunternehmen für unternehmerisches Handeln geschaffen werden. In der Vernehmlassung legt der Bundesrat zwei Varianten vor: eine Variante «Teilentflechtung» und eine Variante «Optimierung». Beide Varianten bauen auf dem heutigen System auf und entwickeln dieses weiter. Der Regierungsrat spricht sich für die Variante «Optimierung» aus, weil sie seiner Ansicht nach die Planungssicherheit erhöht, Anreize zur Effizienzsteigerung gibt und das Bestellverfahren vereinfacht. Ihm fehlen allerdings Reformvorschläge zu den Themen Gewinnmargen und Gewinnverwendung.

Ganz grundsätzlich hält der Regierungsrat fest, dass die Bestellung des regionalen Personenverkehrs eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen bleiben soll, da 60 Prozent der Regionalbahnlinien und 15 Prozent der Regionalbuslinien kantonsübergreifend verkehren. Zudem soll das öV-System möglichst einheitlich finanziert und integral geplant werden. Als Ziel über die vorliegende Vorlage hinaus sieht der Regierungsrat, dass der gesamte öffentliche Verkehr, also der Fern-, Regional- und Ortsverkehr, künftig vom Bund und den Kantonen gemeinsam bestellt und finanziert wird. Das wäre dann die Grundlage zur Entwicklung eines einheitlichen und einfachen Tarifsystems.

Vernehmlassungsantwort Personenverkehr [pdf, 113 KB]