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Migrationsämter sollen mehr Informationen erhalten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den vom Bund vorgeschlagenen Verordnungsänderungen zur Umsetzung des Ausländer- und Integrationsgesetzes grundsätzlich einverstanden. In drei Fällen schlägt er jedoch Anpassungen vor.

Am 14. Dezember 2018 verabschiedete das Parlament die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Sie berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen im Migrationsbereich. Die Umsetzung dieser Änderung erfordert Ausführungsbestimmungen in mehreren Verordnungen des Migrationsbereichs. Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Erlassen grundsätzlich einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Bei zwei Verordnungsentwürfen schlägt er allerdings textliche Anpassungen vor, damit der Inhalt klarer hervorgeht.

In der Verordnung zum Vollzug der Weg- und Ausweisungen schlägt er überdies vor, dass die Kantone tiefergehende Zugriffsrechte ins EDV-System «eRetour» erhalten. Gerade für den Kanton Thurgau als Standort eins Bundesasylzentrums ohne Verfahrensfunktion wäre das wichtig, schreibt der Regierungsrat. Denn somit wären für das Migrationsamt Ereignisse bezüglich freiwilliger Rückkehr direkt sichtbar. Das würde die Zusammenarbeit mit der Rückkehrberatung vereinfachen und Schwierigkeiten bei der Organisation einer zwangsweisen Rückführung vermeiden.

Vernehmlassungsantwort Ausländer- und Integrationsgesetz [pdf, 24 KB]