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Regierungsrat begrüsst gewisse Leitplanken für die FINMA

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst es, dass die Aufgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA präzisiert werden sollen. Allerdings erachtet er es als fraglich, ob die vom Bund vorgesehene neue Verordnung der richtige Weg sei, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Mit einer neuen Verordnung will das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Rollen und Kompetenzen der Finanzmarktbehörden in der Regulierung und im internationalen Standardsetting präzisieren sowie die Zusammenarbeit von EFD und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA in diesen Themen regeln. Weiter werden die Regulierungsgrundsätze und der Regulierungsprozess gemäss Artikel 7 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) konkretisiert.

Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung, der FINMA gewisse Leitplanken zu setzen. Das gelte insbesondere für deren Regulierungstätigkeit, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das EFD. Allerdings erscheine es fraglich, ob eine Regelung auf Verordnungsstufe die nötige Wirkung und Verbindlichkeit entfalten werde, um der grundlegenden Problematik entgegenzuwirken. Deshalb seien nebst weiteren Konkretisierungen auch gezielte Anpassungen auf Gesetzesstufe, konkret beim FINMAG, erforderlich und entsprechend nachzuholen, schreibt der Regierungsrat

Vernehmlassungsantwort_Finanzmarktaufsichtsgesetz.pdf [pdf, 198 KB]