Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Keine Ausdehnung der Schonzeiten für Rehe

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt eine Ausdehnung der Schonzeiten für trächtige Rehe auf die Monate Mai und Juni ab. Diesen Antrag stellte der Thurgauische Tierschutzverband. Der Regierungsrat ist aber bereit, eine Ausdehnung der Schonzeit für Rehe und den Rothirsch auf den Januar zu prüfen.

Zurzeit gilt im Kanton Thurgau für alle Rehe eine Schonzeit vom 1. Februar bis am 30. April. Einschränkend sind die Muttertiere in Begleitung ihrer Jungen geschützt. Mit einer Eingabe beantragte der Thurgauische Tierschutzverband, dass künftig die hochbeschlagenen, hochträchtigen Rehgeissen, Muttertiere und deren Kitze vom 1. Januar bis zum 30. Juni geschützt sind.

 

Zur Jagdzeit in den Monaten Mai und Juni hält der Regierungsrat fest, dass in dieser Zeit von einem kleineren Kreis der Jägerschaft weibliche Rehe geschossen werden. Dabei handelt es sich um sogenannte Schmalrehe, die weder beschlagen noch trächtig sind, oder um ältere Geissen, die nicht mehr aufgenommen haben, also auch nicht trächtig sind. Schmalrehe und nicht trächtige Geissen lassen sich einwandfrei von trächtigen Tieren im Mai unterscheiden. Kein Jäger werde indes in dieser Zeit eine trächtige Rehgeiss oder ein Kitz schiessen, da er daran interessiert sei, dass Rehe in seinem Revier auch Nachkommen aufziehen.

 

Aus wildbiologischer Sicht sei es ausserdem begrüssenswert, dass weibliche Rehe bereits im Mai und Juni bejagt werden. Mit der frühzeitigen Entnahme von Rehen aus einem Gebiet könne ein Revier von allzu hohem Verbiss und Übernutzung entlastet werden. Ein Verbot weibliche Tiere in den Monaten Mai und Juni zu jagen, sei überdies kontraproduktiv, da eine moderne Bejagung verlange, die Abschüsse gleichmässig auf die Geschlechter zu verteilen.