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Asylsuchende sollen rascher integriert werden

Der Regierungsrat hat das Konzept Erstintegration in den Durchgangsheimen zur Kenntnis genommen. Laut Konzept sollen die Bewohnerinnen und Bewohner bereits wenige Tage nach dem Eintritt in ein Durchgangsheim den Unterricht besuchen. Für den Kanton fallen keine Mehrkosten an.

Am 1. März 2019 trat das revidierte Asylgesetz in Kraft. Mit der Neustrukturierung sollen die Asylverfahren beschleunigt und rascher abgeschlossen werden. Menschen, die in der Schweiz Schutz erhalten und als Flüchtlinge oder vorläufig angenommene Personen bleiben, können damit rascher und nachhaltiger integriert werden. Im Kanton Thurgau wurde dazu das Konzept Erstintegration in den Durchgangsheimen erarbeitet. Nun hat der Regierungsrat von diesem Konzept Kenntnis genommen. Damit ist die zweite Etappe der Neustrukturierung im Asylbereich im Kanton Thurgau abgeschlossen.

Mit den Integrationsmassnahmen in den Durchgangsheimen soll ein klar strukturierter Übergang von der Anfangsphase der Unterbringung und Unterrichtung zu darauffolgenden externen Integrationsmassnahmen geschaffen werden. Die Grundzüge des Konzepts sind der Besuch von drei Unterrichtsmodulen mit zwölf Wochenlektionen, der Unterricht beginnt jeweils wenige Tage nach dem Eintritt in ein Durchgangsheim. In den Lektionen erwerben die Asylsuchenden Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundwissen zum Leben in der Schweiz. Der Übertritt in eine Gemeinde erfolgt in der Regel erst, wenn vier Monate Unterricht mit einer Präsenzzeit von 80 Prozent, ein Gesamtaufenthalt von sechs Monaten im Durchgangsheim, Volljährigkeit sowie ein positiver Asylentscheid vorliegen oder eine vorläufige Aufnahme gewährt wurde.

Die durchschnittlichen Kosten für drei Module betragen gemäss Konzept etwas mehr als 1200 Franken pro Person. In einer Modellannahme von 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Jahr betragen die Kosten damit insgesamt 168 000 Franken. Diese Kosten werden vollständig durch die Pauschalen des Bundes gedeckt.