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Regierungsrat unterstützt Neuregelung der psychologischen Psychotherapie

In der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung soll die psychologische Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung neu geregelt werden. Der Regierungsrat beurteilt in seiner Vernehmlassungsantwort die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich positiv. Er schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an – mit einzelnen Ausnahmen.

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe 2013, mit dem die Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeuten schweizweit harmonisiert und auf hohem Niveau festgelegt wurde, ist auch nach Auffassung des Regierungsrates eine Ablösung des Delegationsmodells angezeigt. Wie die GDK erachtet er die Aufnahme der psychologischen Psychotherapeuten in den Katalog der Personen, die berechtigt sind, auf ärztliche Anordnung unter klar definierten Bedingungen Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu erbringen, als begründet und berechtigt.

Durch die Neuregelung müssen Psychotherapeuten nicht mehr in den Räumlichkeiten von Arztpraxen ihre Therapien durchführen, um ihre Dienstleistungen über die Krankenkasse abrechnen zu können, sondern können dies in ihren eigenen Praxisräumlichkeiten tun. Damit werden sie gleichgestellt mit anderen Berufen, die selbständig abrechnen können, wie etwa Osteopathen oder Physiotherapeuten.

Vernehmlassungsantwort Neuregelung der psychologischen Psychotherapie [pdf, 119 KB]

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