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Unterstützung für die Tabakprogramme der Kantone

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Totalrevision der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV). In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern regt er jedoch verschiedene Änderungen an.

Im Jahr 2003 sprachen sich die eidgenössischen Räte für die Einführung eines Tabakpräventionsfonds (TPF) aus. Er wird durch die Abgabe von 2,6 Rappen pro verkaufte Zigarettenpackung finanziert. Im Jahr 2018 beliefen sich die Einnahmen auf 14,2 Millionen Franken. Der Fonds dient der Finanzierung von Präventionsmassnahmen, die helfen, den Tabakkonsum zu vermindern. Eine Totalrevision der Verordnung wurde unter anderem nötig, weil keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Subventionierung der Kantone entsteht.

Der Regierungsrat begrüsst, dass mit der revidierten Verordnung Grundlagen für die finanzielle Unterstützung von kantonalen Tabakpräventionsprogrammen geschaffen werden. Er schliesst sich aber der Forderung der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren an, die verlangt, dass 30 statt der vorgeschlagenen 15 Prozent der jährlichen Einnahmen des Tabakpräventionsfonds für kantonale Programme eingesetzt werden. Auch hätten sich die Kantone ein anderes Finanzierungsmodell im Sinne des Alkoholzehntels gewünscht. Der Regierungsrat regt überdies an, dass nicht nur monothematische Programme der Kantone unterstützt werden, sondern auch substanz- und themenübergreifende Programme mit konkreten Massnahmen in der Tabakprävention umgesetzt werden können.

Vernehmlassungsantwort Tabakpräventionsfonds [pdf, 136 KB]