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5G-Situation im Kanton Thurgau

Im Dezember 2019 erhöht sich die Zahl der 5G-Antennen im Thurgau von 28 auf 70. Die gesamthafte Strahlen-Exposition der Bevölkerung ändert sich dadurch aber nicht, weil bestehende Dienste vom Netz genommen wurden. Um die Diskussionen rund um die Einführung von 5G zu versachlichen, hat das kantonale Amt für Umwelt (AfU) eine technische Orientierungshilfe für die Gemeinden verfasst.

Die Zahl der aktiven 5G-Antennen ist im Kanton Thurgau im Dezember sprunghaft angestiegen. Hintergrund ist, dass ein Netzbetreiber das 5G-Signal nun auch über die herkömmliche Frequenz um 2100 MHz verbreitet, was ohne vorgängige Information des Amts für Umwelt oder der Standortgemeinden erfolgen kann. Die Anzahl der im Kanton Thurgau aktiven 5G-Antennen steigt dadurch von 28 (bisher auf 3500 MHz) auf 70 (zusätzliche: auf 2100 MHz) Antennen an. Das Amt für Umwelt hat heute eine Liste mit den betroffenen Stationen veröffentlicht (online verfügbar unter umwelt.tg.ch).

Eine solche Umstellung ist rechtlich erlaubt. Um eine herkömmliche Antenne in eine 5G-Antenne umzurüsten, ist nicht zwingend ein Baugesuch oder eine Bagatelländerung nötig, wenn dafür keine baulichen Veränderungen der Anlage nötig sind. Denn die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist zwar frequenzabhängig, aber technologieneutral verfasst. Der Netzbetreiber nimmt dafür einen bestehenden Dienst vom Netz und sendet neu auf der gleichen Frequenz mit der maximal gleichen bewilligten Sendeleistung das 5G-Signal. Ab sofort verbreitet beispielsweise die Swisscom das 5G-Signal auch über die Frequenz von 2100 MHz. Die Gesamt-Strahlen-Exposition der Bevölkerung hat sich mit der neuen Technologie nicht verändert.

«Aktuell erhalten wir täglich verschiedene Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zum Thema 5G», sagt Martin Zeltner, Leiter der Abteilung Luftreinhaltung im Amt für Umwelt. Die Abteilung überprüft unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der Mobilfunk-Antennen. Weil das Thema so präsent ist, informiert das Amt für Umwelt auch die politischen Gemeinden des Kantons über den aktuellen Stand des 5G-Ausbaus. Zusätzlich haben die Gemeinden mit einem Schreiben technische Hintergrundinformationen zum Thema Mobilfunk und 5G erhalten. «Wir hoffen, mit diesen Informationen den Gemeinden in der zurzeit emotional geführten öffentlichen Diskussion eine sachliche Orientierungshilfe bieten zu können», sagt Zeltner. Das Amt für Umwelt wolle transparent über die bisher aktiven 5G-Antennen informieren, auch wenn es lediglich Vollzugsbehörde sei. Die rechtlichen Grundlagen zum Mobilfunk werden direkt vom Bund erlassen, der auch die Frequenzen versteigert.

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