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Regierungsrat legt T14-Botschaft vor

<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/h_p_ruprecht_t14.jpg" align="left">Am 25. September 2005 können die Thurgauerinnen und Thurgauer das erste Mal in der Geschichte unseres Kantons über eine strategische Weichenstellung in der Verkehrsplanung befinden. Nach der Richtplangenehmigung durch den Grossen Rat und den beiden Netzbeschlüssen betreffend Erweiterung des Strassennetzes durch zwei neue Kantonsstrassen (Südumfahrung Kreuzlingen sowie Thurtalstrasse) hat das Parlament entschieden, die Grundsatzfrage der Netzerweiterungen dem Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen. Der Regierungsrat hat nun die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Regierungsrat legt T14-Botschaft vor

 

Am 25. September 2005 können die Thurgauerinnen und Thurgauer das erste Mal in der Geschichte unseres Kantons über eine strategische Weichenstellung in der Verkehrsplanung befinden. Nach der Richtplangenehmigung durch den Grossen Rat und den beiden Netzbeschlüssen betreffend Erweiterung des Strassennetzes durch zwei neue Kantonsstrassen (Südumfahrung Kreuzlingen sowie Thurtalstrasse) hat das Parlament entschieden, die Grundsatzfrage der Netzerweiterungen dem Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen. Der Regierungsrat hat nun die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Ein leistungsfähiges und zeitgemässes Verkehrssystem sei für die Entwicklung des Kantons Thurgau und seiner Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung, heisst es in der Botschaft. Um diesbezüglich ein Optimum zu erreichen, verfolge der Kanton Thurgau eine koordinierte Verkehrspolitik. Wo immer möglich solle der öffentliche Verkehr gefördert werden. Die stetig zunehmende Verkehrsmenge erfordere aber auch einen Ausbau des Strassennetzes. Mit dem neuen Kapitel “Verkehr" des Kantonalen Richtplans hätten der Grosse Rat und der Regierungsrat die raumplanerischen Weichen für einen Ausbau der Bahn- und Busverbindungen sowie für die Neuerstellung einer “Südumfahrung Kreuzlingen" und einer “neuen Thurtalstrasse" gestellt. Nebst der befürwortenden Sicht der Dinge sind in der Botschaft auch die wichtigsten gegnerischen Argumente festgehalten, so beispielsweise der drohende Kulturlandverlust oder die Gefahr neuer Verkehrsströme.

Die getrennten Abstimmungsfragen, über die das Thurgauer Stimmvolk am 25. September 2005 befinden wird, lauten:

  • Wollen Sie dem Beschluss des Grossen Rates vom 9. März 2005 betreffend Erweiterung des Strassennetzes durch eine neue Kantonsstrasse (Südumfahrung Kreuzlingen) zustimmen?
  • Wollen Sie dem Beschluss des Grossen Rates vom 9. März 2005 betreffend Erweiterung des Strassennetzes durch eine neue Kantonsstrasse (Thurtalstrasse) zustimmen?

Die nun zur Abstimmung kommenden Beschlüsse sind die raumplanerischen Grundsatzentscheide, ob zwischen Kreuzlingen und Münsterlingen sowie zwischen Märstetten und Arbon zwei neue Strassen geplant werden sollen. Erst nach einem positiven Volksentscheid werden die genaue Linienführung, der Ausbaustandard sowie die Finanzierung festgelegt. Das letzte Wort wird in der Folge der Grosse Rat haben, der über einen Baubeschluss die Details zu genehmigen haben wird. Mit der Realisierung der beiden neuen Strassen würden zahlreiche Ortschaften vom Verkehr und damit von Lärm und Abgasen entlastet, das Unfallrisiko reduziert und wichtige wirtschaftliche Impulse gesetzt, schreibt der Regierungsrat in der Botschaft. Der Verkehr auf der Strasse habe sich in den vergangenen 25 Jahren verdoppelt. Alle Prognosen rechneten mit einer weiteren Zunahme in den kommenden 25 Jahren von bis zu 50 Prozent. Es bestehe deshalb heute planerischer Handlungsbedarf.