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Regierungsrat sieht Handlungsbedarf bei der Barbe

Der Regierungsrat ist mit der Verordnungsänderung des Bundesgesetzes über die Barbe einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, müsse aber der Gefährdungsgrad der Barbe angepasst werden.

Der Bundesrat legt die Arten und Rassen von Fischen und Krebsen fest, die bedroht sind. Die Kantone haben die Aufgabe, die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Lebensräume dieser Arten und Rassen zu ergreifen. Geregelt ist das im Bundesgesetz über die Fischerei. Der Gefährdungsstatus einer Fisch- oder Krebsart gibt Aufschluss über den allgemeinen Zustand der Bestände dieser Art in der Schweiz. Gleichzeitig dient er als Indikator für den Zustand der Wasserlebensräume und den generellen Zustand der Biodiversität innerhalb der Artengruppe.

Im Rahmen des Entwurfs des Verordnungspakets Umwelt 2020 ist auch eine Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei vorgesehen. Der Regierungsrat ist mit der Änderung einverstanden, schreibt aber in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, dass er zusätzlichen Handlungsbedarf bezüglich der Barbe sieht. Die Bestände dieser Fischart sind in den vergangenen 15 Jahren markant zurückgegangen. Deshalb müsse der Gefährdungsgrad der Barbe von aktuell «potenziell gefährdet» auf «gefährdet» angepasst werden.

Vernehmlassungsantwort Verordnungspaket Umwelt 2020 [pdf, 112 KB]