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Kantonale Steuervorlage wird angenommen

Die Thurgauer Stimmberechtigten haben die Änderung des kantonalen Steuergesetzes mit 62,7 Prozent der Stimmen angenommen. Bei den eidgenössischen Vorlagen gab es ein Ja zum Diskriminierungsverbot sowie ein Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen».

Die Änderung des kantonalen Steuergesetzes ist eine Folge des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), das seit dem 1. Januar in Kraft ist. Im Thurgau wird demnach die Gesamtsteuerbelastung gesenkt, und gleichzeitig wird die Bevölkerung, vor allem Familien mit Kindern, entlastet. Die Thurgauer Stimmberechtigten haben der Änderung des Steuergesetzes deutlich zugestimmt. 35 700 Stimmberechtigte oder 62,7 Prozent legten ein Ja in die Urne, 21 209 stimmten Nein. Die Stimmbeteiligung lag bei 34,7 Prozent.

«Der Regierungsrat ist erfreut, dass mit der Annahme der Steuergesetzrevision nun eine Rechtsgrundlage besteht für die zeitgerechte Umsetzung der eidgenössischen Steuerreform (STAF). Der Kanton Thurgau hat damit gute Voraussetzungen, um mit einer robusten Position im Mittelfeld der Kantone im Steuerwettbewerb zu bestehen. Das nützt allen Firmen im Thurgau und dient damit auch der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Entlastungen im Bereich der natürlichen Personen fördern die Familien und den Mittelstand. Der Kanton Thurgau wird insgesamt als Wirtschafts- und Lebensraum deutlich gestärkt», sagte Regierungspräsident Jakob Stark, Chef des Departements für Finanzen und Soziales, zum Abstimmungsergebnis.

Auf eidgenössischer Ebene wurde die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) ebenfalls angenommen, 32 326 Thurgauer Stimmberechtigte stimmten Ja (51,5 Prozent), 30 421 (48,5 Prozent) waren dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,8 Prozent. Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» hingegen wurde im Kanton Thurgau von 42 540 Stimmberechtigte (67,9 Prozent) abgelehnt, 20 157 Personen legten ein Ja in die Urne. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,7 Prozent. Bei den Auslandschweizern gab es ebenfalls Zustimmung zum Diskriminierungsverbot und die Volksinitiative wurde abgelehnt.

Kantonale Vorlage

Eidgenössische Vorlagen