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Regierungsrat fordert, dass Verwaltungsräte verantwortlich handeln

Der Regierungsrat stellt in Frage, ob die Pläne der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, die für sechs grosse Unternehmen des Bundes eine Obergrenze des Entgelts festlegen will, in formellen Gesetzen geregelt werden soll.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats schlägt vor, in den Gesetzen betreffend sechs grosse Unternehmen des Bundes eine Obergrenze für das Entgelt, das in diesen Unternehmen an das oberste Kader, das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal oder die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf, festzulegen. Konkret betrifft dies die Kader der SBB AG, RUAG Holding AG, Skyguide AG, SUVA, SRG SSR, Swisscom AG und Post AG. Zudem wird im Bundespersonalgesetz neu ein Verbot für die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen für das oberste Kader, das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal und die Mitglieder des Verwaltungsrates aufgenommen.

Der Regierungsrat erachtet das Anliegen inhaltlich als gerechtfertigt, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission. Die Frage sei von öffentlichem Interesse. Der Regierungsrat stellt aber in Frage, ob das Anliegen in formellen Gesetzen geregelt werden sollte, insbesondere die Swisscom betreffend, die sich nur zu 51 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand befindet. Der Regierungsrat würde es vielmehr als ideal erachten, wenn die entsprechenden Verwaltungsräte, die vom Bundesrat gewählt werden, ihre Verantwortung auch in dieser Hinsicht wahrnähmen.

Vernehmlassungsantwort Löhne Bund [pdf, 130 KB]