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Regierungsrat im Grundsatz für das revidierte Stiftungsrecht

Der Regierungsrat begrüsst es grundsätzlich, dass das Schweizer Stiftungsrecht revidiert werden soll. Allerdings lehnt er Anpassungen im Zusammenhang mit dem Steuerrecht ab, zum Beispiel dass Zuwendungen aus dem Nachlass steuerlich privilegiert werden sollen.

Aufgrund des geltenden Stiftungsrechts bestehen auch aus Sicht des Thurgauer Regierungsrates gute Rahmenbedingungen für das Stiftungswesen. In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nun aber einen Vorentwurf zur Revision des Stiftungsrechtes präsentiert. Die Kommission will damit den Schweizer Stiftungsstandort weiter stärken. Diese Massnahmen entsprechen nach Ansicht der Kommission realen Bedürfnissen und werden als moderat sowie praktikabel erachtet. Im Übrigen erfordert die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen keine Totalrevision des Stiftungsrechts und gewährleistet eine Beibehaltung der bewährten Rechtsgrundlagen.

Der Regierungsrat begrüsst die Revision des Stiftungsrechts zwar, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission. Allerdings lehnt er die Bestimmungen zur schweizweiten Harmonisierung der regelmässigen Publikation von Daten zu den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Organisationen, die steuerliche Privilegierung für Zuwendungen aus dem Nachlass sowie die Möglichkeit eines Spendenvortrags auf spätere Veranlagungsperioden ab.

Vernehmlassungsantwort Stiftungsrecht [pdf, 158 KB]