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Vorläufig kein Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, das Sonderpädagogik-Konkordat dem Grossen Rat vorläufig nicht zur Genehmigung zu unterbreiten. Vorerst sollen auf kantonaler Ebene Erfahrungen mit dem total revidierten Beitragsgesetz und dem Sonderschulkonzept gesammelt werden. Das Beitrittsverfahren zum Sonderpädagogik-Konzept wird deshalb sistiert.

Mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) sollen die sonderpädagogischen Massnahmen festgelegt, die Integration von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf gefördert und gemeinsame Instrumente innerhalb der Konkordatskantone festgelegt werden. Bisher sind acht Kantone diesem Konkordat beigetreten. Der Kanton Thurgau will vorerst auf einen Beitritt verzichten.
 
Der Regierungsrat argumentiert, dass im Departement für Erziehung und Kultur derzeit die Arbeiten an der Totalrevision des Gesetzes über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden und die dadurch notwendigen Verordnungsänderungen im Zentrum stehen. Das Inkrafttreten dieser Neuerungen ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Darin wird unter anderem festgelegt, dass sonderpädagogische Massnahmen wenn möglich im Rahmen der Regelschule integrativ oder separativ durchzuführen sind. Zurzeit wird ausserdem das vom Bund vorgeschriebene Sonderschulkonzept für den Kanton Thurgau erarbeitet. Nach Ansicht des Regierungsrates legen die umfangreichen Anpassungen auf Grund des neuen Beitragsgesetzes im Verbund mit dem zu erlassenden Sonderschulkonzept ein Abwarten mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat nahe. Mit den Erfahrungen aus diesen beiden Neuerungen ergeben sich aussagekräftige Hinweise im Hinblick auf einen späteren Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat.
 
Als weiteren Grund für das Abwarten mit dem Beitritt sieht der Regierungsrat die Skepsis im Thurgau gegenüber neuen Konkordaten im Bildungsbereich, wie dies die Ablehnung des HarmoS-Konkordats gezeigt hat. Schliesslich hält er fest, dass gegenüber dem Sonderpädagogik-Konkordat selber gewisse Zweifel geäussert werden, dies insbesondere wegen der darin angestrebten Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in der Regelschule. Die Erfahrungen anderer Kantone hätten gezeigt, dass eine flächendeckende und rasche Einführung der Integration sowohl Lehrpersonen als auch Eltern und Kinder vor teilweise schwierige Umsetzungsprobleme stelle.
 
Nachteile rechtlicher Natur durch das Sistieren des Beitrittsverfahrens sieht der Regierungsrat nicht. Die Dauer der Sistierung ist offen, wobei die Situation periodisch neu beurteilt wird.

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