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Kantonales Massnahmenpaket gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise

Der Bund hat ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise beschlossen. Ergänzend dazu hat der Regierungsrat ein kantonales Massnahmenpaket verabschiedet, das speziell auf die Bedürfnisse der Thurgauer Wirtschaft sowie der Sport- und Kulturlandschaft zugeschnitten ist. Dazu gehört ein Programm für Covid-Kredite im Umfang von 100 Millionen Franken für Unternehmen, Kleingewerbe, Selbständigerwerbende und Start-ups, deren Einbussen durch das Bundesprogramm nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden. Der Kanton beteiligt sich daran mit einer Kreditgarantie von 85 Prozent, wofür er 20 Millionen Franken in einem «Spezialfonds Covid-Härtefälle» bereitstellt. Für Massnahmen im Kultur- und Sportbereich wird ein zusätzlicher Betrag von fünf Millionen Franken aus dem Lotteriefonds bereitgestellt.

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen hat der Bundesrat am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen stehen damit über 40 Milliarden Franken zur Verfügung. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zusätzlich ein kantonales Massnahmenpaket verabschiedet. Dieses soll Akteure der Thurgauer Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen, die nicht von den Massnahmen des Bundesrates abgedeckt werden. Weiter geht es darum, die Wirkung der Bundesmassnahmen zu verstärken – mit dem Ziel, die Substanz der Thurgauer Wirtschaft sowie der Sport- und Kulturlandschaft zu erhalten. Ausserdem wurde in enger Zusammenarbeit mit sechs Banken im Kanton Thurgau, insbesondere der Thurgauer Kantonalbank, ein Spezialfonds für Härtefälle im Kanton Thurgau eingerichtet und ein Programm für Kreditausfallgarantien erarbeitet.

Spezialfonds für Härtefälle und Kreditausfallgarantien
Auf Bundesebene wurde entschieden, dass Unternehmen Überbrückungskredite im Umfang von höchstens 10 Prozent ihres Jahresumsatzes bis maximal 20 Millionen Franken von ihren jeweiligen Banken beantragen können, wenn sie direkt von der Coronakrise betroffen sind. Überbrückungskredite, die den Betrag von 500 000 Franken übersteigen, werden zu 85 Prozent vom Bund abgesichert. Die kreditgebende Bank beteiligt sich mit 15 Prozent am Kredit. Der Regierungsrat stellt fest, dass das finanzielle Hilfspaket des Bundes einige Lücken in Bezug auf die KMU-Betriebe im Kanton Thurgau aufweist; ebenso für Personen und Institutionen, die nicht unter die verabschiedete COVID-Solidarbürgschaftsverordnung fallen.

Als ergänzende, kantonale Massnahme schafft der Kanton Thurgau deshalb einen Spezialfonds über 20 Millionen Franken für allfällig notwendige Kreditabsicherungen von Bankkrediten. Dieser Spezialfonds greift subsidiär zu den bereits in Kraft gesetzten Massnahmen des Bundes (COVID-Kredite, Kurzarbeitsentschädigung etc.). Sämtliche vom Bund erlassenen Massnahmen müssen also erfüllt sein, ehe die kantonale Massnahme angewendet werden kann. Dabei wird die Entwicklung in den benachbarten Kantonen gut beobachtet, damit soweit möglich koordiniert vorgegangen werden kann.

Aus diesem Spezialfonds können Kredite durch Banken mit einem Geschäftsdomizil im Kanton Thurgau im Rahmen von 100 Millionen Franken gesprochen werden. Die Kreditprüfung erfolgt durch die Bank. Der Kanton garantiert diese Kredite mit 85 Prozent, die restliche Garantie übernimmt die Bank. Die Laufzeit dieser Kredite beträgt maximal fünf Jahre. Diese Kredite können alle Unternehmen, Kleingewerbe, Selbständigerwerbende und Start-ups mit Steuerdomizil im Kanton Thurgau beanspruchen, wenn sie die Bedingungen erfüllen. In Anspruch genommen werden können die Kredite ab dem 15. April 2020, die Frist endet am 30. September 2020.

«Corona-Rückstellungen» bereits in der Jahresrechnung 2019 bilden
Als wichtiges Zeichen an die Wirtschaft und an den Wirtschaftsstandort Thurgau erachtet es der Regierungsrat zudem als sinnvoll, dass Unternehmen, die unter der Coronakrise finanziell besonders leiden, bereits in der Jahresrechnung 2019 eine «Corona-Rückstellung» bilden können. Die Höhe der Rückstellung muss dabei glaubhaft dargelegt werden. Im Finanzbereich hat der Regierungsrat entschieden, dass der Kanton bis zum Ende der ausserordentlichen Lage auf die Ausnutzung von Zahlungsfristen bei der Begleichung von Rechnungen verzichtet und selber den Versand von Mahnungen aussetzt. Im Steuerbereich wurde bis auf weiteres ein Mahnstopp für ausstehende Steuerzahlungen umgesetzt. Zudem werden Stundungsgesuche von besonders betroffenen Steuerpflichtigen grosszügig und kulant beurteilt. Als Sofortmassnahme bei den juristischen Personen sind Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung 2019 bis zum 31. Dezember 2020 ohne Gebühren möglich. Provisorische Steuerrechnungen, die bereits bezahlt worden sind, werden auf Antrag hin in begründeten Fällen zurückbezahlt. 

Kultur und Sport
Auch in den Bereichen Kultur und Sport hat der Regierungsrat ergänzende Massnahmen beschlossen. Subsidiär zu den Unterstützungsleistungen des Bundes hat der Regierungsrat t zusätzlich fünf Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Kultur- und Sportbereich gesprochen. Das Geld soll für Soforthilfen und Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende im Kanton Thurgau verwendet werden. Im Sinne einer effizienten und raschen Bearbeitung entscheidet das Kulturamt und das Sportamt abschliessend über Gesuche. Ausserdem werden sämtliche bestehenden Leistungsvereinbarungen und bereits zugesicherte Projektbeiträge ausbezahlt, auch wenn die Leistungen nicht erbracht worden sind. Ab Mitte nächster Woche sind Online-Gesuchseingaben beim Kulturamt möglich.

Im Sport bleiben die Unterstützungsleistungen für Sportverbände und –vereine sowie Erfolgsbeiträge für Leistungssportlerinnen und -sportler ebenfalls gültig und werden ausbezahlt. Ist die Weiterführung eines Sportangebots gefährdet oder ein finanzieller Schaden aufgrund eines abgesagten Meisterschaftsbetriebs bzw. einer abgesagten Veranstaltung entstanden, kann ein Beitrag gesprochen werden (ausgenommen davon sind kommerzielle Sportanbieter). Für Gesuche wird beim Sportamt ein Onlineformular eingerichtet.

Die Regierungsräte Walter Schönholzer, Jakob Stark und Monika Knill anlässlich der Medienkonferenz.

Die Regierungsräte Walter Schönholzer, Jakob Stark und Monika Knill anlässlich der Medienkonferenz.

Link zur Liste der Massnahmen

MK_3.4.20_Präsentation.pdf [pdf, 779 KB]