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Gewisse Geschäfte dürfen am 1. Mai öffnen

Thurgauer Dienstleister, die am 27. April den Betrieb wiedereröffnen können, dürfen ihr Geschäft am 1. Mai offenhalten. Sie bekommen für dieses Jahr vom Amt für Wirtschaft und Arbeit pauschal eine Ausnahmebewilligung, um am «Tag der Arbeit» zu arbeiten. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Es sind vor allem Coiffeurbetriebe und Gärtnereien, die voraussichtlich nach dem Lockdown den Ansturm der Kundinnen und Kunden kaum bewältigen können. Nach dem mehrwöchigen Lockdown und den damit verbundenen Einnahmeverlusten, besteht für viele Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungserbringer das Bedürfnis, ihre Produkte und Dienstleistungen auch am Freitag, 1. Mai, anzubieten.

Ausnahmebewilligung im Corona-Jahr

Der 1. Mai ist im Thurgau ein kantonaler Ruhetag, der allerdings dem Sonntag nicht gleichgestellt ist. Je nach kantonaler Regelung haben Arbeitnehmende normalerweise an diesem Tag frei. Dieses Jahr erachtet das Amt für Wirtschaft und Arbeit als Ausnahmesituation und erlaubt darum unbürokratisch die Öffnungsmöglichkeit bestimmter Geschäfte am 1. Mai. Die Ausnahmeregelung gilt ausschliesslich für Betriebe der Dienstleistungsbranchen, die vom Bundesrat ab dem 27. April die Bewilligung zum Wiederbetrieb ihrer Geschäfte erhalten haben   also Gärtnereien, Blumenläden, Bau- und Gartenfachmärkte sowie personenbezogene Dienstleistungsbetriebe mit Körperkontakt wie medizinische Massagen, Tattoo- und Kosmetikstudios, Coiffeure, Zahnärzte und Physiotherapeuten. Hingegen sind Betriebe der Industrie, des Gewerbes sowie die Grossverteiler, die auch während des Lockdowns weiterarbeiten konnten, davon ausgeschlossen. Für sie gilt weiterhin die normale Bewilligungspflicht.

Obligatorisches Schutzkonzept

Bedingung für die Wiedereröffnung und die Aufrechterhaltung der Betriebe nach dem partiellen Lockdown ist ein obligatorisches Schutzkonzept sowie die Einhaltung der Hygienevorgaben des BAG. Die meisten Branchenverbände stellen ihren Mitgliedgeschäften spezifische Schutzkonzepte zur Verfügung. Das Thurgauer Arbeitsinspektorat wird zusammen mit Polizeikräften Kontrollen durchführen, ob die Schutzkonzepte vorliegen und zum Schutz der Arbeitnehmenden und der Kundschaft auch tatsächlich umgesetzt werden.