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Weisungen für allfälligen Streptomycineinsatz 2010 festgelegt

Der Regierungsrat hat die Weisungen des Landwirtschaftsamtes an die Bienenhalter sowie an die Obstproduzenten bezüglich eines allfälligen Streptomycineinsatzes verabschiedet. Wie bereits in den letzten Jahren soll mit den strengen Vorschriften verhindert werden, dass mit Streptomycin kontaminierter Honig in den Verkehr gelangt.

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat Mitte Januar 2010 mit einer Allgemeinverfügung einen befristeten Einsatz der drei Pflanzenschutzmittel Streptomycin, Strepto und Firewall für die Bekämpfung des Feuerbrandes mit strengen Auflagen zugelassen. Gestützt auf diese Verfügung hat die Arbeitsgruppe Streptomycin-Einsatz, bestehend aus Vertretern des Verbandes Thurgauer Bienenzüchtervereine, Bieneninspektoren, Vertretern der Obstbranche, Fachleuten des BBZ Arenenberg und dem Chef des kantonalen Landwirtschaftsamtes verschiedene Grundsätze und Verhaltensregeln für einen allfälligen Streptomycin-Einsatz festgelegt.

Im Prinzip gelten die gleichen, in den Vorjahren bewährten Verfahren und Abläufe. Oberstes Ziel ist es, zu verhindern, dass mit Streptomycin verunreinigter Honig in den Verkehr gelangt.

Anfang März hat das Landwirtschaftsamt getrennte Weisungen für die Bienenhalter und für die Obstproduzenten über den Streptomycineinsatz 2010 erlassen. Diese Weisungen werden, zusammen mit einer Adressliste der zur Streptomycinanwendung berechtigten Obstproduzenten, allen Bienenhaltern zugestellt. Die Obstproduzenten erhalten im Gegenzug neben dem Streptomycin-Berechtigungsschein und den Weisungen eine Adressliste sämtlicher Bienenhalter. Mit dieser Massnahme wird die Verpflichtung zur gegenseitigen Information zwischen Obstbauern und Bienenhaltern, wie sie sich bereits 2009 bewährt hat, ermöglicht.

Gestützt auf das landwirtschaftliche Informationssystem Lawis werden wiederum die Koordinaten der Bienenhaltungsstandorte erfasst und bearbeitet. Die zur Behandlung vorgesehenen Niederstamm-Obstparzellen und die Bienenhaltungsstandorte sind über die Homepage www.landwirtschaftsamt.tg.ch abrufbar. Die Veröffentlichung im Internet gewährt die Transparenz. Zudem können diejenigen Bienenhaltungsstandorte gezielt lokalisiert werden, die sich innerhalb eines Radius von 1.3 Kilometern um eine behandelte Obstanlage befinden und deren Honig untersucht werden muss.

Unverändert ist deshalb die verbindliche Verpflichtung der Bienenhalter, die Standorte ihrer Bienen dem Landwirtschaftsamt zu melden. Ebenfalls bestehen bleibt die Verpflichtung der Obstproduzenten, die zum ersten Mal Streptomycin einsetzen, einen Instruktionskurs des Pflanzenschutzdienstes des BBZ Arenenbergs zu besuchen. Das Präparat darf erst nach dem Freigabeentscheid durch den Pflanzenschutzdienst des BBZ Arenenberg eingesetzt werden. Pro Anlage sind maximal zwei Behandlungen erlaubt. Der Einsatz muss ausserhalb des Bienenflugs erfolgen. Bewährt hat sich die stärkere Beschränkung für den Einsatz auf die Nachtstunden, von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens. Die Obstproduzenten haben sich vor dem Einsatz zu vergewissern, dass sich keine fliegenden Bienen in der Anlage befinden. Da das Ausbringen von Streptomycin zu Nachtruhestörungen führen kann, informiert das Landwirtschaftsamt jeweils vor einem Einsatz das Kommando der Kantonspolizei. Zwischen der Behandlung und der Apfelernte muss eine minimale Wartezeit von 75 Tagen eingehalten werden. Der Einsatz von Streptomycin muss anschliessend dem Landwirtschaftsamt gemeldet werden.

Die Bienenhalter ihrerseits sind zum Schleudern aller Honigwaben nach bestimmten Vorgaben verpflichtet. Falls der Standort im Umkreis von 1.3 Kilometern zu einer behandelten Obstanlage liegt, wird eine Probe gezogen. Belasteter Honig mit mehr als 0.01 mg Streptomycinsulfat pro Kilogramm muss abgeliefert werden.

Für die technischen Anpassungen in den Informationssystemen sowie für das Einsammeln und Analysieren der Honigproben rechnet der Kanton, je nach Ausmass der Einsätze, mit Kosten von bis zu 220 000 Franken. Der kontaminierte Honig wird durch den Schweizerischen Obstverband aufgekauft und aus dem Verkehr gezogen.