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Besuchsregelung für medizinische Institutionen im Kanton Thurgau

Die Covid-19-Massnahmen des Bundes werden seit 27. April 2020 in verschiedenen Bereichen schrittweise gelockert. Basierend auf den aktuellen niedrigen Fallzahlen und aufgrund der Lockerungen des Bundes hat das Departement für Finanzen und Soziales entschieden, das generelle Besuchsverbot für medizinische Institutionen (Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, Psychiatrien) aufzuheben.

Das Departement für Finanzen und Soziales ist für die Umsetzung von Massnahmen gegenüber Spitälern und medizinischen Kliniken innerhalb des Kantons Thurgau zuständig. Mit Entscheid vom 22. Mai 2020 wurde für innerkantonale medizinische Institutionen die Besuchsregelung gemäss der Empfehlung des Nationalen Zentrums für Infektionsprävention (swissnoso) als verbindlich erklärt. Diese besagt, dass Besuche grundsätzlich wieder erlaubt sind unter Einhaltung der Schutzmassnahmen, welche die Branche definiert hat.

Die Klinikdirektionen können für sachlich begründete Fälle für einzelne Patientengruppen oder im Einzelfall davon abweichende Ausnahmeregelungen erlassen. Besucherinnen und Besucher sind deshalb gebeten, sich vor dem Besuch über die geltende lokale Regelung zu orientieren und sich daran zu halten.

Für Alters- und Pflegeheime und sozialmedizinische Einrichtungen gelten separate Besuchsregelungen. Diese werden gemäss der aktuellen Lageentwicklung demnächst angepasst.