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Ausweispflicht für Gäste von Bars und Clubs

Ab dem 14. August 2020 sind die Betreiber von Bars und Clubs im Kanton Thurgau verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste vor Betreten des Lokals zu erfassen und anhand eines amtlichen Ausweises zu verifizieren. Diese Massnahme ermöglicht ein wirkungsvolles Contact Tracing für den Fall, dass ein mit Covid-19 infizierter Gast eine Bar oder einen Club besucht, und damit den Schutz der Thurgauer Bevölkerung.

Nachdem die Anzahl an mit Covid-19 infizierten Personen zwischenzeitlich gesunken ist, steigen die Fallzahlen seit Mitte Juni wieder an, seit Ende Juli verstärkt. Ein stark erhöhtes Ansteckungsrisiko einer Vielzahl von Personen besteht in Bars und Clubs, weil viele Menschen ohne Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen zusammenkommen, sich frei bewegen und der erforderliche Sicherheitsabstand regelmässig nicht eingehalten wird. Sollte eine infizierte Person einen Bar- oder Clubbetrieb besuchen, ist die umgehende Orientierung der übrigen Gäste über die Quarantänepflicht entscheidend zur Unterbrechung der Infektionskette und der Verhinderung einer exponentiellen Verbreitung des Virus. Die Bar- und Clubbetreiber haben daher Name, Vorname, Postleitzahl, Handy-Nummer und Emailadresse aller Gäste elektronisch zu erfassen. Weiter müssen die Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises verifiziert werden. Die Daten dürfen nicht anderweitig genutzt werden und sind nach 14 Tagen endgültig zu löschen. Die Massnahme tritt ab dem 14. August 2020 in Kraft und ist befristet bis am 30. November 2020.