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Verjährungsfristen verlängern und vereinheitlichen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Revision des Verjährungsrechts. Die Vereinheitlichung und die Verlängerung der Verjährungsfristen beseitige die bestehenden Unsicherheiten, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Das geltende Recht enthält keine einheitliche Ordnung der Verjährung. Die allgemeinen Bestimmungen sind zwar in Artikeln des Obligationenrechts geregelt. Daneben bestehen aber zahlreiche Sonderbestimmungen. Der Bund möchte das Verjährungsrecht deshalb gesamthaft revidieren. Die zentralen Anliegen der Revision sind die Vereinheitlichung des Verjährungsrechts, die Verlängerung der ausservertraglichen Verjährungsfristen und die Beseitigung von Unsicherheiten.

Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden. Er bevorzugt bei den Verjährungsfristen diejenige Variante, welche die absoluten Verjährungsfristen auf zehn beziehungsweise 30 Jahre ansetzt. Die Einführung einer generellen absoluten Verjährungsfrist von 20 Jahren erscheint ihm als systemfremd. Dies nachdem in neuen Gesetzen bereits eine 30-jährige First eingeführt wurde.

Auch unterstützt er die Variante, nach der die Abänderung und der Verzicht der Verjährung durch den Schuldner auch gegenüber dem Versicherer und umgekehrt gelten sollen. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit erachtet es die Thurgauer Regierung als nicht gerechtfertigt, eine nach bisherigem Recht bereits verjährte Forderung mit der Einführung des neuen Rechts wieder durchsetzbar werden zu lassen.

Vernehmlassungsantwort Obligationenrecht  [PDF, 69.0 KB]