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Regierungsrat unterstützt Gesetzesrevision über genetische Untersuchungen

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich das revidierte Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen. Er schliesst sich aber auch der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren an, in der unter anderem einheitliche Regeln gefordert werden.

Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen wurde totalrevidiert. Das an das neue Gesetz anzupassende Ausführungsrecht umfasst die Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich. Neu geregelt werden unter anderem die Anforderungen an Fachpersonen, die genetische Untersuchungen veranlassen dürfen, die Bewilligungsvoraussetzungen bezüglich der genetischen Laboratorien sowie Datenschutzaspekte.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen als zeitgemässe und zielführende Vollzugsbestimmungen grundsätzlich, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Im Weiteren verweist er auf die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). In ihrer Stellungnahme hatte die GDK unter anderem gefordert, dass die Probeentnahme die Mitteilung der Resultate und die Vertraulichkeit einheitlich geregelt werden. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass bei den Kantonen ein Mehraufwand entstehen wird und die im erläuternden Bericht abgebildet wird.

Venehmlassungsantwort_genetische_Untersuchungen.pdf [pdf, 31 KB]