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Sprachliche Hürden vor dem Schuleintritt abbauen

Der Regierungsrat schickt Gesetzes- und Verordnungsänderungen betreffend vorschulische Sprachförderung in eine externe Vernehmlassung. Kinder mit sprachlichen Defiziten sollen selektiv zum Besuch von vorschulischen Förderangeboten verpflichtet werden.

Die Bedeutung der "Frühen Förderung" wird auf verschiedenen Ebenen erkannt. Investitionen im Bereich der "Frühen Förderung" zahlen sich nicht nur ökonomisch aus, sondern erhöhen insbesondere die Chancengerechtigkeit der Kinder beim Start in die Volksschule. Die Kindergärten berichten von einer zunehmenden Anzahl Kinder, die mit ungenügenden Sprachkenntnissen in den Kindergarten eintreten. Die sprachlichen Lücken stellen eine Belastung für die betroffenen Kinder dar, sie können sich weder mit Gleichaltrigen noch mit den Kindergartenlehrpersonen unterhalten. Dieser Umstand ist auch für das System der Volksschule belastend. Deshalb setzt der Regierungsrat auf die vorschulische Sprachförderung. Die Sprache spielt eine zentrale Rolle bei der sozialen Integration und für einen erfolgreichen Bildungsverlauf. Konkret wird mit der vorliegenden Revision des Gesetzes über die Volksschule, des Gesetzes über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden und der Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule ein selektives Obligatorium eingeführt. Damit werden gezielt diejenigen Kinder zum Besuch eines Angebots verpflichtet, bei denen ein sprachlicher Förderbedarf besteht.

Künftig sollen alle Erziehungsbeechtigten 18 Monate vor dem Kindergarteneintritt ihres Kindes ein Schreiben mit dem Zugang zu einem Fragebogen (Sprachstanderhebung, Selbstdeklaration) erhalten, der digital in verschiedenen Sprachen vorhanden ist. Ergibt sich aus der Auswertung ein Sprachförderbedarf für ein Kind, stehen verschiedene Angebote am Wohnort oder allenfalls in der Region zur Verfügung. Die Anbieter erfüllen durch den Kanton festgelegte Qualitätskriterien, damit sie Kinder mit Sprachförderbedarf betreuen können. Dabei geht es nicht darum, dass die Kinder einen Sprachkurs absolvieren. Vielmehr ermöglicht der Besuch eines Angebots den Kontakt zu Gleichaltrigen mit Kenntnissen der Lokalsprache und somit eine spielerische, alltagsintegrierte Sprachbildung. Gemäss vorliegendem Entwurf können von den Erziehungsberechtigten Beiträge für die vorschulische Sprachförderung verlangt werden. Diese Beiträge betragen maximal 800 Franken pro Jahr und Kind und werden einkommensabhängig erhoben. Mögliche Einrichtungen für die vorschulische Sprachförderung sind Kindertagesstätten (Kitas) und Spielgruppen oder auch Angebote in Tagesfamilien.

Die Schulgemeinden sollen die Umsetzung der vorschulischen Sprachförderung in ihr Förderkonzept integrieren. Sie führen die Sprachstanderhebung durch. Mittels Leistungsvereinbarungen mit Anbietern (Spielgruppen, Kitas oder Tagesfamilien) stellen sie das Angebot für vorschulische Sprachförderung vor Ort sicher, übernehmen in einem ersten Schritt die Kosten und prüfen, ob die Kinder die Angebote besuchen. Die politischen Gemeinden sollen den Schulgemeinden die Adressdaten der betreffenden Kinder zur Verfügung stellen und die nötigen Auskünfte zur Bemessung der Elternbeiträge erteilen. Der Kanton stellt die Produkte zur Sprachstanderhebung zu Handen der Schulgemeinden zur Verfügung. Er legt die Qualitätskriterien für die durchführenden Anbieter fest. Zudem sorgt er in Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen, zum Beispiel dem Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales oder der Pädagogischen Hochschule Thurgau, für angemessene Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Anbieter. Mittels Richtlinien regelt er die Organisation und den Umgang mit Eltern, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.

Die externe Vernehmlassung beginnt heute Donnerstag, 22. Oktober 2020, und endet am Sonntag, 31. Januar 2021. Eingeladen sind unter anderem politische Parteien, verschiedene Verbände sowie Bildungsinstitutionen, wobei es auch allen anderen Personen offen steht, sich zu äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter «www.vernehmlassungen.tg.ch».