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Regierungsrat gewährt Unterstützung für die Kultur

Der Regierungsrat hat der Kulturstiftung des Kantons Thurgau für die Vergabe von 40 Recherche-Stipendien an Thurgauer Kulturschaffende im Jahr 2021 einen Beitrag von 250 000 Franken aus dem Lotteriefonds gewährt. Das Recherche-Stipendium ist explizit nicht mit einer Ausstellung oder mit Auftritten verbunden und umfasst die von der Kulturstiftung geförderten Bereiche.

Die Coronapandemie beeinflusst das kulturelle Leben stark und stellt die Kulturschaffenden vor grosse Herausforderungen. Die Bundesversammlung hat am 25. September 2020 das Covid-19-Gesetz erlassen, das die Grundlagen für Massnahmen zur Bewältigung der Epidemie schafft, darunter Unterstützungsmassnahmen für die Kultur. Gestützt darauf hat der Bundesrat die Covid-19-Kulturverordnung vom 14. Oktober 2020 erlassen. Diese gibt den Kulturunternehmen die Möglichkeit, für abgesagte oder in geringerem Umfang durchgeführte Veranstaltungen bei den Kantonen Ausfallentschädigungen zu beantragen. Kulturschaffende hatten gestützt auf die Covid-Verordnung Kultur vom 20. März 2020 bis am 20. September 2020 ebenfalls die Möglichkeit, bei den Kantonen eine Ausfallentschädigung für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen zu beantragen. Mit dem Covid-19-Gesetz und der neuen Covid-19-Kulturverordnung entfällt für Kulturschaffende diese Möglichkeit. Sie können nur noch Nothilfe via Suisseculture Sociale beantragen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können.

Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau plant daher die Ausschreibung von 40 Recherche-Stipendien für Kulturschaffende im Kanton Thurgau als Ergänzung zu den bundesweiten Massnahmen. Für professionell arbeitende Kulturschaffende mit Bezug zum Kanton Thurgau wird die Möglichkeit geschaffen, an ihrer künstlerischen Arbeit zu recherchieren und neue Ideen zu entwickeln. Das Recherche-Stipendium umfasst die Bezahlung eines einmaligen Honorars von 6 000 Franken. Das Recherche-Stipendium ist explizit nicht mit einer Ausstellung oder mit Auftritten verbunden und umfasst die von der Kulturstiftung geförderten Bereiche. Unterstützt werden insbesondere die Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit sowie das Prüfen von Formatwechseln, die das Werk erweitern. Eine Jury aus Mitgliedern der Kulturstiftung wird über die Vergabe der Stipendien entscheiden. In der ersten Jahreshälfte 2021 sollen insgesamt 40 Recherche-Stipendien ausgeschrieben werden. Die dafür benötigten Mittel betragen 250 000 Franken, wobei 240 000 Franken für die Stipendien, 4 500 Franken für die Jurierung, 5 000 Franken für die Administration und 500 Franken für Unvorhergesehenes eingesetzt werden.

Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben der Kulturstiftung. Die Ausschreibung von Recherche-Stipendien ergänzt die bereits bestehenden Massnahmen des Covid-19-Gesetzes und entspricht einem Bedürfnis der Kulturschaffenden. Das wird vom grossen Echo auf eine erste, kleinere Ausschreibung von Recherche-Stipendien durch die Kulturstiftung 2020 bestätigt. Die Recherche-Stipendien sind eine niederschwellige Massnahme, Kulturschaffende in ihrer Arbeit zu unterstützen. Sie eignen sich für Kulturschaffende aller Sparten und sind ein Mittel, die Corona-Krise produktiv und zukunftsgerichtet zu nutzen. Der Regierungsrat ist daher bereit, die notwendigen Mittel aus dem Lotteriefonds zu gewähren.