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Regierungsrat spricht sich für den Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative aus

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst den Gegenentwurf des Bundesrats zur Gletscher-Initiative grundsätzlich. Anders als in der Initiative vorgeschlagen, sollen fossile Brennstoffe nicht grundsätzlich verboten, sondern ihr Verbrauch soll soweit vermindert werden, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.

Am 27. November 2019 hat der Verein Klimaschutz Schweiz die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» eingereicht. Diese ist mit 113 125 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der direkte Gegenentwurf, den der Bundesrat in einer Vernehmlassung zur Diskussion stellt, soll ebenfalls ein Netto-Null Ziel bis 2050 enthalten, aber abweichend von der Volksinitiative fossile Energien nicht verbieten und offenlassen, ob die CO2-Emissionen durch Senken im In- oder Ausland zu neutralisieren sind.

Der Regierungsrat begrüsst den Gegenentwurf grundsätzlich, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Anders als in der Initiative vorgeschlagen, sollen fossile Brennstoffe nicht grundsätzlich verboten, sondern ihr Verbrauch soll soweit vermindert werden, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist. Die Dringlichkeit des Handelns für eine lebenswerte Zukunft und die damit verbundene Verantwortung von Bund und Kantonen steht für den Regierungsrat dabei ausser Frage.

Ein Verbot von fossilen Energieträgern auf Verfassungsstufe, wie dies die Initianten fordern, geht für den Thurgauer Regierungsrat zu weit. Die Wahl des notwendigen Instruments zur Umsetzung des Netto-Null-Ziels solle offen bleiben. Damit erhielten Bund und Kantone einen grösseren Spielraum und könnten spezifische, wirksame Massnahmen umsetzen. Zudem würden mit der Revision des CO2-Gesetzes die Weichen für die Dekarbonisierung gestellt und die fossilen Brenn- und Treibstoffe nach und nach durch erneuerbare Energieträger ersetzt.

In Bezug auf den Beitrag des Waldes und der Waldbewirtschaftung weist der Regierungsrat ausserdem darauf hin, dass Zweifel bestehen, ob die bestehenden Wälder eine belegbare zusätzliche Senkenleistung erbringen können. Im Zuge der Klimaveränderung würden Baumarten favorisiert, die weniger schattentolerant als die derzeitig vorherrschenden Baumarten sind. Diese benötigten in dem Moment mehr Fläche pro Baum, was zu einer Vorratsreduktion und einer Reduktion der Senkenleistung führen dürfte. Zudem ergibt sich ein Konflikt mit der Leistung Biodiversität bei der Förderung auf Totholz angewiesener Lebewesen, weil durch die sogenannte «kalte Verbrennung» das im Holz gebundene CO2 freigesetzt werde. Die Nutzung des Waldes für die Erzeugung von Produkten zur Substitution CO2-intensiver Baustoffe ist nach der Einschätzung des Regierungsrats eine besonders wirksame Massnahme zur CO2-Reduktion.

Vernehmlassungsantwort Gegenentwurf Gletscher-Initiative [pdf, 1.8 MB]