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Der Kanton Thurgau schafft ein Härtefallprogramm von 47,7 Millionen Franken

Der Regierungsrat hat das Konzept für die kantonale Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen verabschiedet. Unternehmen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, können ein zinsloses Darlehen beantragen. Zu diesem Zweck wird der bestehende Covid-Spezialfonds in einen Härtefallfonds umgewandelt. Der kantonale Anteil des Härtefallprogramms umfasst aktuell maximal 18 Millionen Franken, der Bund steuert aus den Tranchen 1 und 2 mindestens 18,56 Millionen Franken bei. Aus der 3. Tranche, die zurzeit noch im Bundesparlament verhandelt wird, werden weitere Gelder erwartet, so dass für das Härtefallvolumen im Thurgau insgesamt rund 47,7 Millionen Franken zur Verfügung stehen werden. Der Regierungsrat ist wenn nötig bereit, sämtliche Gelder von Bund und Kanton auszuschöpfen. Die Härtefallklausel soll selektiv angewandt werden, um einen möglichst hohen volkswirtschaftlichen Effekt der zur Verfügung gestellten Mittel zu erzielen.

Im sogenannten Covid-19-Gesetz ist unter anderem geregelt, dass der Bund auf Antrag eines oder mehrerer Kantone Unternehmen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, in Härtefällen finanziell unterstützen kann. Die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen beläuft sich auf 1,75 Milliarden Franken (Stand 11. Dezember 2020). Der Anteil des Bundes an diesen Kosten beträgt 50 Prozent bis zu einer Schwelle von 400 Millionen Franken, danach bis zu 1000 Millionen 80 Prozent. Für die vom Bundesrat angekündigte 3. Tranche über weitere 750 Millionen Franken ist der Anteil der Kantone im Bundesparlament noch in Verhandlung.

Für die Umsetzung, den Vollzug und das Reporting sind die Kantone zuständig. Der Regierungsrat hat deshalb das Konzept für die kantonale Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen verabschiedet. Die Mittel dazu werden aus dem im Frühjahr geschaffenen Covid-Spezialfonds entnommen, da ein Grossteil des Fonds nicht in Anspruch genommen worden ist. Der kantonale Anteil des Härtefallprogramms umfasst aktuell maximal 18 Millionen Franken, der Bund steuert aus den Tranchen 1 und 2 mindestens 18,56 Millionen Franken bei. Aus der 3. Tranche, die zurzeit noch im Bundesparlament verhandelt wird, werden weitere Gelder erwartet, so dass für das Härtefallvolumen im Thurgau insgesamt rund 47,7 Millionen Franken zur Verfügung stehen werden. «Der Regierungsrat ist wenn nötig bereit, sämtliche Gelder von Bund und Kanton auszuschöpfen. Die Härtefallklausel soll selektiv angewandt werden, um einen möglichst hohen volkswirtschaftlichen Effekt der zur Verfügung gestellten Mittel zu erzielen», sagte Regierungspräsident Walter Schönholzer an einer Medienkonferenz.

Die Härtefallklausel greift subsidiär

Damit ein Unternehmen als Härtefall gilt, muss es verschiedene Bedingungen erfüllen, die im Covid-19-Gesetz definiert sind. Unter anderem muss es den Sitz in der Schweiz haben, vor dem 1. März 2020 ins Handelsregister eingetragen oder vor dem 1. März 2020 gegründet worden sein sowie in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt einen Umsatz von mindestens 50 000 Franken erzielt haben. Die Kantone ihrerseits können weitere Anspruchskriterien definieren. Damit Unternehmen im Kanton Thurgau als Härtefälle gelten, müssen sie zusätzlich zu den Bundesvorgaben folgende drei Kriterien kumulativ erfüllen: das Unternehmen ist oder war direkt und unmittelbar durch eine staatlich angeordnete Massnahme zur Pandemiebekämpfung betroffen; das Unternehmen beschäftigt mindestens drei Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente, VZÄ); das Unternehmen hat, sofern es über einen Covid-19-Kredit verfügt, diesen vollständig ausgeschöpft.

Als Grundlage zur Bemessung der Härtefallentschädigung dienen im Kanton Thurgau die liquiditätswirksamen Aufwände eines Betriebs für den Zeitraum der Betriebsschliessung oder Betriebseinschränkung, soweit diese nicht bereits durch eine andere Hilfsmassnahme abgedeckt sind. Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie alle bereits bestehenden Hilfsinstrumente ausgereizt und alle zumutbaren Anstrengungen zur Minderung ihres wirtschaftlichen Schadens unternommen haben. Entschädigungen werden ausschliesslich in Form von Darlehen ausbezahlt. Diese belaufen sich auf maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes von 2018 und 2019 (maximal 500 000 Franken) und sind zinslos auf zehn Jahre befristet. In einer zweiten Phase, frühestens ab Juli 2021 können die Antragssteller Gesuche auf Umwandlung von maximal 75 Prozent der Darlehenssumme in nicht rückzahlbare Beiträge einreichen. Die Antragssteller haben dabei nachzuweisen, dass sich ihre wirtschaftliche Situation nicht oder zumindest nicht wesentlich genug verbessert hat, um in der Lage zu sein, das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.

Die Zulassungsprüfung zum Härtefallprogramm erfolgt beim Kanton. Die zu diesem Zweck einzureichenden Unterlagen (HR-Auszug, Nachweis der direkten Betroffenheit, Nachweis der Anzahl Mitarbeitenden) werden durch eine noch zu bildende Härtefall-Abteilung überprüft. Danach werden die Unterlagen an weitere externe und interne Gremien weitergegeben, die ebenfalls noch geschaffen oder bestimmt werden müssen. Gesuche können voraussichtlich ab dem 1. Februar 2021 eingereicht werden.

«Wir wollen rasch helfen»

«Aufgrund von Gesprächen und Schreiben wissen wir, dass es auch im Kanton Thurgau viele Unternehmen gibt, die unter den Folgen der Pandemie stark leiden und die auf Unterstützung dringend angewiesen sind. Diesen Härtefällen wollen wir rasch helfen. Aber nicht wir alleine bestimmen das Tempo und im Gegensatz zum Frühling muss jetzt der Kanton und nicht mehr die Banken eine Einzelfallprüfung vornehmen und die Zahlungen leisten. Der Staat wird dadurch zur Bank, was ordnungspolitisch äusserst heikel ist», sagte Walter Schönholzer. Ausserdem werden derzeit Unterschriften für das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz gesammelt. Kommt das Referendum zustande, dürfte das zu weiteren Verzögerungen mit unabsehbaren Folgen führen.

Aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt

Die Auswirkungen der Coronapandemie zeigen sich auch im Thurgau stark: Seit dem 1. März gingen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit rund 7 600 Voranmeldungen für Kurzarbeitsentschädigungen ein, 3 905 Firmen haben seither einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung eingereicht. Bis am 15. Dezember wurden im Kanton Thurgau rund 160 Millionen Franken Covid-19-bedingte Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt. Ausserdem wurden Covid-19-bedingt rund 14 Millionen Franken Erwerbsersatz an Selbständigerwerbende ausbezahlt, das entspricht circa 1 300 Anmeldungen. Im Vergleich zum Vorjahr sind auch die Arbeitslosenzahlen markant höher. Im November 2019 registrierte der Kanton Thurgau 2 893 Arbeitslose, 1 051 weniger als aktuell. Die Arbeitslosenquote lag vor einem Jahr bei 1,9 %, derzeit liegt sie bei 2,5 % Die Anzahl Stellensuchender stieg innert einem Jahr von 5 597 im November 2019 (Quote 3,6 %) um 1 961 auf 7 558 per 30. November 2020 (Quote 4,9 %).