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Regierungsrat verschärft die Massnahmen des Bundes

Der Bundesrat hat gestern Freitag bekannt gegeben, dass die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus schweizweit verschärft werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst das Vorgehen, hat aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage im Kanton aber noch zusätzliche Massnahmen beschlossen.

Der Bundesrat hat aufgrund der wieder steigenden Fallzahlen der Ansteckungen mit dem Coronavirus an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ab Dienstag, 22. Dezember 2020, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Ziel der Massnahmen ist es, die Kontakte stark zu reduzieren und somit die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Pflegepersonal in Spitälern, bei der Spitex und in Pflegeheimen zu entlasten. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Verschärfung der Massnahmen auf nationaler Ebene und empfiehlt ebenfalls, zuhause zu bleiben und Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Der Regierungsrat hat sich nach dem Entscheid des Bundes zu einer weiteren ausserordentlichen Sitzung getroffen und beschlossen, die Bundesmassnahmen mit folgenden zusätzlichen Massnahmen zu verschärfen:

  • An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen), die an nicht öffentlichen Orten stattfinden, dürfen maximal 10 Personen (inklusive Kindern) aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten teilnehmen. Die Beschränkung auf zwei Haushalte gilt nicht über die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020.
  • Menschenansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 10 Personen sind verboten.
  • Die Arbeitgeberinnen und -geber sorgen weiterhin dafür, dass die Arbeitnehmerinnen und -nehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen. Sie treffen zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen.
  • Der Betrieb von Bordellen und Erotiksalons ist verboten.
  • Die genannten Massnahmen treten am 22. Dezember 2020, 00.00 Uhr, in Kraft und gelten bis zum 22. Januar 2021, 24.00 Uhr.

Ausserdem ruft der Thurgauer Regierungsrat besonders gefährdete Personen dringend dazu auf, sich über die Festtage in Eigenverantwortung zu schützen. «Die hohen Fallzahlen, der schweizweite Spitzenplatz bei der Reproduktionszahl sowie die hohe Auslastung der Betten auf der Intensivstation, verbunden mit der enormen Belastung des Spitalpersonals, haben den Thurgauer Regierungsrat dazu bewogen, weitere Massnahmen zu beschliessen. Wir bitten die Thurgauerinnen und Thurgauer, dass sie unseren Weg mitgehen. Wir schaffen es nur gemeinsam, die Fallzahlen zu senken.»