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Leistungsvereinbarung zum Betrieb der Energiefachstelle

Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung zum Betrieb der Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen genehmigt. Die Abteilung Energie des Departements für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau führt bereits seit dem 1. Januar 2003 die Energiefachstelle des Kantons Schaffhausen im Auftragsverhältnis. Die auf eine Leistungsvereinbarung abgestützte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Thurgau und Schaffhausen im Energiebereich hat sich sehr bewährt. In vielen Punkten stellen sich für beide Kantone analoge Aufgaben und Herausforderungen. Dank der Zusammenarbeit kann ein erhebliches Synergiepotential genutzt werden. In der Vereinbarung ist festgehalten, dass der Kanton Thurgau zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben 350 Stellenprozente zur Verfügung stellt. Der Sachaufwandteil wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Insgesamt stehen 850 000 Franken Entschädigung zur Verfügung. Die Leistungsvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und erneuert sich anschliessend ohne Kündigung jeweils um ein Jahr.