Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Thurgauer Regierungsrat fordert weitere Lockerungsschritte

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Lockerung der Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus grundsätzlich. Der erste Öffnungsschritt geht ihm jedoch zu wenig weit. Eine kontrollierte Öffnung aufgrund der gesunkenen Fallzahlen ist für den Regierungsrat nun erforderlich, um der Bevölkerung eine dringend benötigte positive Perspektive zu geben und die mittlerweile stark strapazierte Wirtschaft zu entlasten. Daher schlägt er bereits ab dem 1. März 2021 weitere Lockerungsschritte vor.

Die vorgeschlagene Öffnungsstrategie überzeugt den Regierungsrat des Kantons Thurgau insofern, als Lockerungen vor allem entlang der beiden Schutzmassnahmen Abstand und Maske vorgenommen werden. Es sind also zuerst Bereiche zu öffnen, bei denen der Abstand eingehalten und eine Maske getragen werden kann, gefolgt von Bereichen, in denen nur der Abstand eingehalten wird. In einem letzten Schritt werden Bereiche geöffnet, in denen weder der Abstand eingehalten noch eine Maske getragen werden kann. 

Der definitive Inhalt des zweiten Öffnungsschrittes wird aus der Sicht des Regierungsrats erst aufgrund der Lage in der zweiten Märzhälfte und der Erfahrungen der Lockerungsmassnahmen per Anfang März 2021 einschätzbar sein. Für weitere Lockerungen soll nicht primär auf die Anzahl neuer positiver Testresultate respektive die Inzidenz oder den Re-Wert (Inzidenz-Indikatoren) abgestellt werden, sondern verstärkt die Testanzahl und die Positivitätsrate sowie die Anzahl Hospitalisierungen und die IPS-Belegung herangezogen werden. Aus der Sicht des Regierungsrats negiert die Öffnungsstrategie zudem den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unabdingbaren Aspekt, dass die Öffnungsstrategie ganzheitlich sein muss und die verschiedenen Sektoren (Bildung, Kultur, Sport, Freizeit, Restaurants etc.) nicht in Konkurrenz zueinander bringen soll.

Die Vorschläge der Thurgauer Regierung
Inhaltlich geht dem Regierungsrat der erste Öffnungsschritt zu wenig weit. Daher fordert er folgende zusätzliche Lockerungsschritte ab dem 1. März 2021: 

  • Um der Corona-Müdigkeit der Bevölkerung entgegenzuwirken und einen wichtigen Wirtschaftszweig mit Zulieferern zeitnah zu stärken, sollen der Aussenbereich von Restaurants (exkl. Bars und Clubs) unter Einhaltung der Schutzkonzepte per Anfang März geöffnet werden. Diese Lockerung entspricht der Öffnungsstrategie, da sowohl der Abstand als auch die Maskentragepflicht (bis zum Tisch) eingehalten werden können. Per Anfang April – oder bei günstiger epidemiologischer Entwicklung schon Ende März – soll eine Öffnung der Innenbereiche erfolgen können, sofern dies die epidemiologische Lage zulässt.
  • Für private Veranstaltungen sollen im Innenbereich Treffen mit bis zu fünf Personen oder – falls sie aus lediglich zwei Haushalten stammen – auch mehr als fünf Personen erlaubt sein.
  • Für sportliche und kulturelle Aktivitäten soll im Aussenbereich die Gruppengrösse von 5 auf 15 Personen angehoben werden. Unter Einhaltung der nötigen Schutzmassnahmen (kein Körperkontakt, Abstand, ggf. Maske) sollte dies möglich sein, insbesondere auch im Vergleich zu privaten Veranstaltungen im Freien, bei denen ebenfalls 15 Personen vorgesehen sind.
  • Im Innenbereich sollen sportlichen Aktivitäten in kleinen Gruppen von 5 Personen und unter Einhaltung von Schutzkonzepten wieder erlaubt sein.
  • Die Altersgrenze im Bereich Sport und Kultur soll von 18 auf 20 Jahre angehoben werden. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene sind durch die rund um den Coronavirus ergriffenen Massnahmen besonders stark eingeschränkt, v.a. durch die fehlenden sozialen Kontakte. Das wöchentliche Sporttraining oder kulturelle Aktivitäten würde dem entgegenwirken.

Kantonale Massnahmen werden nicht verlängert
Im Kanton Thurgau gelten in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen seit Dezember 2020 folgende zusätzliche Regelungen: An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) dürfen maximal 5 Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten teilnehmen; der Betrieb von Bordellen und Erotiksalons ist verboten. Der Thurgauer Regierungsrat wird diese beiden Massnahmen, die bis und mit am 28. Februar 2021 gelten, nicht verlängern.