Änderung der Verordnung zum kantonalen Steuergesetz gutgeheissen
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung zum kantonalen Steuergesetz gutgeheissen. Mit der Konkurseröffnung werden neu die bis dahin entstandenen Steuern fällig, wodurch diese Forderung im Konkurs einzugeben ist. Die seit der Konkurseröffnung bis Ende der Steuerperiode anwachsenden Steuern unterliegen der ordentlichen Fälligkeit.