Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Handelsmittelschule neu mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis

Wer ab dem Schuljahr 2011/2012 die Handelsmittelschule an der Kantonsschule Frauenfeld besucht, schliesst die Ausbildung nach vier Jahren mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis und der Berufsmaturität ab. Das Handelsdiplom, das bisher nach drei Jahren erworben werden konnte, fällt weg.

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über die Berufsbildung ist die Weiterführung der bisherigen Diplomausbildungen an den Handelsmittelschulen gesetzlich nicht mehr abgestützt. Massgebend sind neu die Anforderungen der kaufmännischen Grundbildung, die zum Erwerb des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) führen. Die bisherige Vorbereitung der Handelsmittelschule auf die Berufsmaturität bleibt grundsätzlich unverändert. Sie ist aber mit den neuen Anforderungen abzugleichen. Dementsprechend hat der Regierungsrat die Verordnung über die Ausbildung an der Handelsmittelschule der Kantonsschule Frauenfeld geändert. Auf der Schulebene wurden die Stundentafel, die Lehrpläne und der Unterricht angepasst.

Die wichtigsten Änderungen sind, dass die Dauer der Ausbildung vier Jahre beträgt, ohne Handelsdiplom am Ende der dreijährigen Schulzeit und mit dem EFZ für Kaufleute und der kaufmännischen Berufsmaturität abschliesst. Im Weiteren werden die Leistungsziele der beruflichen Praxis verstärkt in die schulische Ausbildung eingebaut und die Berufsmaturitätsarbeit wird durch eine interdisziplinäre Projektarbeit abgelöst. Diese ist neu während der dreijährigen schulischen Ausbildung und nicht mehr während des Praktikums zu erstellen. Das Berufspraktikum nach der dreijährigen schulischen Ausbildung dauert neu ein Jahr anstatt wie bisher 39 Wochen.