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Energieetikette auf weitere Fahrzeugkategorien ausdehnen

Der Regierungsrat ist mit den vom Bund vorgeschlagenen Änderungen bei der Energieetikette für Personenwagen (Energieverordnung) grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort regt er an, das System der Energieetikette auch auf weitere Fahrzeugkategorien wie Lieferwagen sowie Motorräder auszudehnen.

Seit 2003 sind sämtliche neuen, zum Verkauf angebotenen Personenwagen mit einer Energieetikette gekennzeichnet. Sie informiert über die Energieeffizienz, den Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen. Die Fahrzeuge werden in sieben Energieeffizienz-Kategorieren von A bis G eingeteilt, die auch von den Haushaltgeräten bekannt sind. A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Nun soll die bestehende Energieetikette für Personenwagen verbessert werden. Insbesondere soll der absolute Treibstoffverbrauch bei der Einteilung der Fahrzeuge in die Energieeffizienz-Kategorien stärker gewichtet werden. Die neue Etikette deckt zudem auch alternative Antriebe wie Elektro- oder Gasfahrzeuge ab. Zukünftig sollen die Energieeffizienz-Kategorien jährlich gemäss dem neusten Stand der Technik verschärft werden.

Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden. Einerseits werde an den bewährten Eckpfeilern wie dem System der sieben Energieeffizienz-Kategorien festgehalten, andererseits würden einige Schwachpunkte verbessert. So gewännen zum Beispiel die CO2-Emissionen mit der Erhöhung der Gewichtung des absoluten Treibstoffverbrauchs einen stärkeren Einfluss.

Die jährliche Ergänzung der Kategoriengrenzen und der Durchschnittswerte erachtet die Thurgauer Regierung nicht als notwendig. Auch wenn damit eine schnellere Anpassung an die neuesten technischen Entwicklungen möglich wäre, sei doch zu erwarten, dass sich die Veränderungen in engen Grenzen hielten. Ein jährlicher Anpassungsrhythmus vergrössere jedoch den Aufwand für die Strassenverkehrsämter wesentlich, argumentiert der Regierungsrat.

Zudem regt der Regierungsrat an, den Geltungsbereich der revidierten Energieetikette auch auf weitere Fahrzeugkategorien wie Lieferwagen sowie Motorräder auszuweiten. Die Beschränkung auf die Personenwagen sei nicht nachvollziehbar. Aus ökologischer Sicht bestehe durchaus das Bedürfnis, auch die Benutzer von Lieferwagen zum Kauf von möglichst umweltfreundlichen Fahrzeugen zu motivieren. Dies auch angesichts der Tatsache, dass die schweren Motorfahrzeuge, basierend auf der Einteilung in die Eurokategorien, engen ökologischen Rahmenbedingungen ausgesetzt seien. Allein in den Jahren 1990 bis 2010 habe der Bestand an Lieferwagen im Kanton Thurgau um 54 Prozent von 6781 auf 10 458 Fahrzeuge zugenommen. Bei den Motorrädern sei die Anzahl im gleichen Zeitraum sogar um 159 Prozent auf 21 158 Fahrzeuge gestiegen.

Vernehmlassungsantwort Energieetikette  [PDF, 88.0 KB]