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Inkraftsetzung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, hat der Regierungsrat das geänderte Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch auf den 1. Juni 2005 in Kraft gesetzt. Damit können die neuen Zivilstandsämter am 1. Juli 2005 ihren Betrieb aufnehmen.

Inkraftsetzung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

 

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, hat der Regierungsrat das geänderte Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch auf den 1. Juni 2005 in Kraft gesetzt. Damit können die neuen Zivilstandsämter am 1. Juli 2005 ihren Betrieb aufnehmen.