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Gebühren und Abgaben wirtschaftsverträglich ausgestalten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist grundsätzlich mit dem Bundesgesetz über Gebühren und Abgaben im Bereich des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einverstanden. Diese sollten aber wirtschaftsverträglich ausgestaltet werden.

Gebühren und Abgaben wirtschaftsverträglich ausgestalten

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist grundsätzlich mit dem Bundesgesetz über Gebühren und Abgaben im Bereich des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einverstanden. Diese sollten aber wirtschaftsverträglich ausgestaltet werden.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) möchte mit einem Bundesgesetz die Grundlagen schaffen, um für konkrete Leistungen der Verwaltung, deren Aufsichtstätigkeit sowie für die Vergabe von Nutzungsrechten Gebühren und Abgaben erheben zu können. Diese sollen die verursachten Kosten bis zu einem gewissen Grad abdecken.

Für die Thurgauer Regierung sind die vom UVEK angestrebten Ziele nachvollziehbar. Sie legt jedoch Wert darauf, dass die verlangten Gebühren und Abgaben so weit wie möglich wirtschaftsverträglich ausgestaltet werden.