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Regionen, Tourismus und Marketing fördern

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will Regionalprojekte auch ohne Bundeshilfe unterstützen können sowie die Finanzierung des Marketings und des Tourismus gesetzlich verankern. Zu diesem Zweck unterbreitet er dem Grossen Rat eine Vorlage zu Änderungen im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit.

Regionen, Tourismus und Marketing fördern

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will Regionalprojekte auch ohne Bundeshilfe unterstützen können sowie die Finanzierung des Marketings und des Tourismus gesetzlich verankern. Zu diesem Zweck unterbreitet er dem Grossen Rat eine Vorlage zu Änderungen im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will Regionalprojekte auch ohne Bundeshilfe unterstützen können sowie die Finanzierung des Marketings und des Tourismus gesetzlich verankern. Zu diesem Zweck unterbreitet er dem Grossen Rat eine Vorlage zu Änderungen im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit.

Das Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit aus dem Jahr 1990 enthält unter anderem Bestimmungen über die Arbeitsplatzförderung. Das Gesetz ermöglicht insbesondere eine Beteiligung des Kantons an Massnahmen für die Regionen sowie Massnahmen zur Unterstützung einzelner Betriebe. Die Vorlage soll nun eine gesetzliche Grundlage für selbstständige kantonale Massnahmen zur Arbeits- und Standortförderung liefern, namentlich in den Bereichen Regionalförderung, Tourismusförderung und Marketing. Neuland wird dabei im Bereich Regionalförderung beschritten. Bei der Tourismusförderung und beim Marketing ist eine Weiterführung der bisherigen Massnahmen geplant, sie sollen nun aber auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage abgestützt werden.

Regierungsrat ist aktiv geworden
Der Regierungsrat erachtet die Zahl der Arbeitslosen im Kanton als zu hoch. Ausserdem stellt er einen starken Standortwettbewerb zwischen Wirtschaftsregionen und den Kantonen fest. In dieser Situation dürfe – so der Regierungsrat weiter – der Kanton Thurgau nicht untätig bleiben. Seiner Meinung nach sind die im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit vorgesehenen Möglichkeiten zur Arbeitsplatzförderung nicht mehr genügend. Er schlägt deshalb vor, den Katalog der möglichen Massnahmen teilweise zu erweitern und teilweise an die bereits seit Jahren bestehenden Verhältnisse anzupassen.

Vernehmlassung: Vorlage gut aufgenommen
Mit diesen Vorhaben stiess der Regierungsrat in der Vernehmlassung auf ein insgesamt weitgehend positives Echo. Meist wurden bei einem positiven Grundtenor einzelne kritische Anmerkungen zu speziellen Punkten angebracht. In einigen Vernehmlassungsantworten wurde die Frage aufgeworfen, ob das Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit das richtige Gefäss für die vorgeschlagenen Neuerungen sei. Kritisiert wurde auch die Finanzierung der Regionalförderung aus dem Arbeitsmarktfonds. Diese Anliegen wurden nochmals geprüft und führten teilweise zu Anpassungen der Vorlage.

Projekte von regionalpolitischer Bedeutung
Nach bisherigem Recht muss als Grundvoraussetzung für eine kantonale Beteiligung an regionalpolitischen Projekten stets ein mit Bundesgeldern gefördertes Projekt vorliegen. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage, damit sich der Kanton selbstständig an Projekten von regionalpolitischer Bedeutung beteiligen kann. In dieser Hinsicht sollte der Kanton nach Ansicht des Regierungsrates flexibler werden und eine eigene Handlungsfähigkeit erlangen. Die neu vorgeschlagene Bestimmung soll deshalb dem Kanton die Möglichkeit geben, sich unabhängig vom Bund an solchen Projekten beteiligen zu können. Die Fördermöglichkeiten sollen auf Projekte beschränkt sein, die von einer oder mehreren Regionalplanungsgruppen geführt oder unterstützt werden. Inhaltlich soll der Fächer aber möglichst weit offen gelassen werden. Verlangt wird nur, dass die Projekte den Bestrebungen des kantonalen Richtplans entsprechen.

Tourismusförderung
Für die Tourismusförderung besteht bis jetzt keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Eine solche soll nun geschaffen werden, hingegen soll sich an der Art der Förderung nichts ändern. Gegenwärtig leistet der Kanton einen jährlichen Beitrag von 430 000 Franken an den Verein «Thurgau Tourismus» und einen weiteren von 75 000 Franken an den Verein «Ostschweiz Tourismus». Es bleibt also bei der indirekten Tourismusförderung insbesondere durch Beiträge an touristische Organisationen von kantonaler oder regionaler Bedeutung.

Marketing
Auch dem kantonalen Marketing soll mit dieser Vorlage eine gesetzliche Grundlage gegeben werden. Mit einem Beschluss im Jahr 1998 hat der Grosse Rat die Möglichkeit geschaffen, ein strategisches Marketingkonzept zur Promotion des Wirtschaftsstandortes Thurgau zu entwickeln und umzusetzen. Zweimal wurde dazu für jeweils vier Jahre ein Kredit von 2,5 Millionen Franken gesprochen. Gesamthaft kann festgestellt werden, dass mit der Umsetzung dieses Marketingkonzepts der Thurgau in den Zielmärkten und bei der eigenen Bevölkerung als attraktiver Arbeitsort und Lebensraum bekannt gemacht werden konnte. Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage wird ausgedrückt, dass eine Fortsetzung der Marketingkampagne auch nach 2005 geplant ist und dass es auch weiterhin als angezeigt erscheint, das Marketingkonzept jeweils im Rhythmus von vier Jahren neu festzulegen.

Finanzierung
Der Regierungsrat möchte für die Unterstützung regionalpolitischer Projekte künftig 200 000 Franken jährlich budgetieren. Die Tourismusförderung soll auf dem bisherigen Niveau von 505 000 Franken pro Jahren gehalten werden. Für das Marketing standen bisher jährlich 625 000 Franken zur Verfügung, neu sollen es im Jahr 2005 500 000 Franken und in den Jahren 2006 bis 2008 je 400 000 Franken sein. Somit wird die beantragte Gesetzesrevision insgesamt praktisch kostenneutral erfolgen können. Die Unterstützung regionalpolitischer Projekte soll aus dem Arbeitsmarktfonds finanziert werden, Tourismusförderung und Marketing hingegen über das ordentliche Budget.