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Zwei Verwaltungsbeschwerden wegen Fluglärms eingereicht

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat gegen das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Kloten und gegen die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2005 zwei Verwaltungsbeschwerden gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eingereicht.

Zwei Verwaltungsbeschwerden wegen Fluglärms eingereicht

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat gegen das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Kloten und gegen die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2005 zwei Verwaltungsbeschwerden gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eingereicht.

Am 29. März 2005 hatte das Bazl die Luftraumstruktur der Schweiz 2005 festgelegt und das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich-Kloten genehmigt. Gegen diese beiden Verfügungen erhebt nun das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau im Auftrag des Regierungsrates fristgerecht je eine Verwaltungsbeschwerde bei der eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt. Durch die Festlegung des Warteraums «Amiki» und der Absenkung des kontrollierten Luftraumes (Nahkontrollbezirk TMA 4) über dem Hinterthurgau sei der Kanton zur Beschwerdeführung legitimiert, schreibt der Regierungsrat in seiner Begründung.

Gemäss eidgenössischem Luftfahrtgesetz sind die Regierungen der betroffenen Kantone vor Änderungen der Luftraumstruktur anzuhören. Eine Anhörung des Thurgaus bei der Absenkung des kontrollierten Luftraums über einem Teil des Kantonsgebiets (Islikon, Aadorf, Hörnli, Fischingen, Lommis, Sonnenberg) habe aber nicht stattgefunden, schreibt das Departement für Bau und Umwelt (DBU). Der Thurgau sei von der Absenkung der TMA 4 besonders betroffen. Die Lärmemissionen der Richtung Osten startenden Flugzeuge liegen laut DBU über den Planungswerten und den Immissionsgrenzwerten Empfindlichkeitsstufe (ES) I der Lärmschutzverordnung. Die Verletzung der Anhörungspflicht müsse zu einer Aufhebung der Verfügung führen, fordert das DBU. Gemäss dem Departement sind auch die Prüf- und Begründungspflicht verletzt worden, da die Verfügung keine Aussagen zu den Auswirkungen auf die Lärmbelastung mache. Im Interesse des Bevölkerungsschutzes fordert das DBU deshalb, die Absenkung der TMA 4 aufzuheben.

Auch bei der Festsetzung des Warteraums Amiki seien die Anliegen des Thurgaus nicht berücksichtigt worden, heisst es in der Beschwerdeschrift des DBU. Für die Nichtberücksichtigung der Anträge der Kantone zur Luftraumstruktur habe die Projektleitung der Luftraumüberwachung Skyguide keine Begründung angeben können. Nach Ansicht des DBU stellt dies eine krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs dar und muss zur Aufhebung der angefochtenen Verfügung führen. Gefordert wird vom Kanton Thurgau die sofortige Anhebung der operativen Mindestwartehöhe von 7 000 auf 10 000 Fuss (ca. 3000 Meter ü.M.) sowie die Optimierung der geografischen Lage des Warteraumes Amiki. Das Gebiet Kreuzlingen/Weinfelden mit dem Erholungsraum Ottenberg verdiene als Erholungs- und Wohnregion besondere Rücksichtsnahme, schreibt das DBU.

Wortlaut der Beschwerdeschriften auf www.dbu.tg.ch (Rubrik «Aktuelles»)


 

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