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Völkerrechtliche Verträge mit beschränkter Tragweite

Der Regierungsrat ist einverstanden mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes. Das neue Gesetz soll es dem Bundesrat erlauben, völkerrechtliche Verträge mit beschränkter Tragweite selbständig abschliessen zu können. Zudem soll das Parlamentsgesetz so geändert werden, dass der Bundesrat auf die vorläufige Anwendung verzichtet, wenn sich die beiden zuständigen Kommissionen mit einem Mehr von zwei Dritteln der Mitglieder dagegen aussprechen.Der Regierungsrat ist einverstanden mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes. Das neue Gesetz soll es dem Bundesrat erlauben, völkerrechtliche Verträge mit beschränkter Tragweite selbständig abschliessen zu können. Zudem soll das Parlamentsgesetz so geändert werden, dass der Bundesrat auf die vorläufige Anwendung verzichtet, wenn sich die beiden zuständigen Kommissionen mit einem Mehr von zwei Dritteln der Mitglieder dagegen aussprechen.

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