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Kollektivversicherung für Bekämpfung von Tierseuchen

Der Kanton soll Tierhalter kollektiv gegen die wirtschaftlichen Folgen von Verhütungs- oder Bekämpfungsmassnahmen bei Tierseuchen versichern können. Finanziert werden soll die Kollektivversicherung durch die versicherten Tierhalter. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Tierseuchengesetzes vor.

Kollektivversicherung für Bekämpfung von Tierseuchen

 

Der Kanton soll Tierhalter kollektiv gegen die wirtschaftlichen Folgen von Verhütungs- oder Bekämpfungsmassnahmen bei Tierseuchen versichern können. Finanziert werden soll die Kollektivversicherung durch die versicherten Tierhalter. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Tierseuchengesetzes vor.

Ausgangspunkt der Gesetzesänderung sind die Erfahrungen mit einer Kollektivversicherung betreffend die Infektionskrankheiten EP (Enzootischer Pneumonie) und APP (Actinobacillose) in den Schweinehaltungsbetrieben. Mit dieser Epidemieversicherung wurden die Schweinehalter gegen die finanziellen Folgen von Sanierungen versichert, die zur Bekämpfung von EP und APP angeordnet wurden. Diese Versicherungslösung wurde von der Schweinebranche im Kanton Thurgau begrüsst und fand in der ganzen Schweiz Beachtung.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es dem Kanton erlaubt, allgemein in Seuchenfällen eine eigene Versicherungslösung oder eine solche über eine Versicherungsgesellschaft vorzuschreiben, an welcher sich alle Halter der von einer Tierseuche betroffenen Tierkategorie finanziell beteiligen müssen. Wie das Beispiel der Bekämpfung von EP und APP bei Schweinen gezeigt hat, kann die Verhütung oder Bekämpfung von Tierseuchen mit so hohen, nicht gedeckten Kosten wie insbesondere solchen, welche aus einem Umsatzausfall oder einem Minderwert der verseuchten Tiere entstehen, verbunden sein, dass diese die Tierhalter nicht mehr selber zu tragen vermögen. In solchen Seuchenfällen ist daher eine Solidarität unter den Haltern gefragt.

In der während den Monaten Januar und Februar durchgeführten Vernehmlassung wurde die Vorlage von der überwiegenden Mehrheit der angeschriebenen Parteien und Verbände begrüsst. Aufgrund der vereinzelten Kritik, dass die Tierhalter ihr betriebswirtschaftliches Risiko selber zu tragen hätten oder ihr Verband eine Versicherungslösung offerieren sollte, wurde der Vernehmlassungsentwurf abgeändert. Der neue Passus besagt, dass ein Antrag einer betreffenden Branchen- oder Produzentenorganisation vorliegen muss, bevor der Regierungsrat überhaupt eine Versicherungslösung beschliessen kann . Damit soll klarer zum Ausdruck gebracht werden, dass der Kanton nur tätig wird, wenn es den betroffenen Branchen- oder Produzentenorganisationen nicht gelingt, eine eigene Versicherungslösung für ihre Mitglieder abzuschliessen.

Zur Finanzierung der Versicherungskosten legt der Regierungsrat Sonderbeiträge in den Tierseuchenfonds fest, die von den versicherten Personen zusätzlich zu allfälligen ordentlichen Beiträgen zu leisten sind. Der Kanton wird für diese Versicherungslösung keine eigenen finanziellen Leistungen in den Tierseuchenfonds einbringen.