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Neuer Name - bewährter Inhalt

Ab dem 1. Januar 2014 heisst das bisherige Amt für AHV und IV neu Sozialversicherungszentrum Thurgau. Funktionen und Inhalte bleiben gleich, die neue Bezeichnung wird aber den vielfältigen Aufgaben besser gerecht.

Neben der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) vereinen sich noch sieben weitere Sozialversicherungsbereiche unter dem Dach des Sozialversicherungszentrums: Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, individuelle Prämienverbilligung, Pflegefinanzierung, Familienausgleichskasse, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung und Familienzulagen für die Landwirtschaft.
 
Das heisst: Der neue Name ändert nichts am bewährten Inhalt. Und auch die Postadresse bleibt die alte, die St. Gallerstrasse 13 in Frauenfeld. Sogar die Telefonnummern bleiben gleich. Der neue Name schlägt sich einzig im Schriftgut und in den Mailadressen nieder. Anstelle von NULL@aai-tg.ch tritt neu NULL@svztg.ch.
 
Warum aber der Namenswechsel? Das Bundesgesetz zur Invalidenversicherung ver-langt, dass die kantonale IV-Stelle in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit organisiert sein muss. Die IV-Stelle Thurgau war bis heute aber lediglich eine öffentlich-rechtliche Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es bedurfte also einer neuen kantonalen gesetzlichen Grundlage. Diese wurde mit der Überarbeitung des Einführungsgesetzes zur AHV und IV geschaffen, wobei die Gelegenheit genutzt wurde, einen passenderen Namen zu finden. An der bewährten Organisationsstruktur wurde aber nichts geändert. Das Sozialversicherungszentrum Thurgau umfasst nun drei öffentlich-rechtliche Anstalten: die kantonale Ausgleichskasse, die IV-Stelle Thurgau und die kantonale Familienausgleichskasse.