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Zwei weitere Zusammenschlüsse von Primarschulgemeinden

Der Regierungsrat hat zwei weiteren Zusammenschlüssen von Primarschulgemeinden zugestimmt. Es sind dies einerseits die Primarschulgemeinden Aadorf, Ettenhausen, Guntershausen, Häuslenen und Wittenwil sowie anderseits die Primarschulgemeinden Buhwil-Neukirch, Mettlen, Schönholzerswilen und Wuppenau.

Zwei weitere Zusammenschlüsse von Primarschulgemeinden

 

Der Regierungsrat hat zwei weiteren Zusammenschlüssen von Primarschulgemeinden zugestimmt. Es sind dies einerseits die Primarschulgemeinden Aadorf, Ettenhausen, Guntershausen, Häuslenen und Wittenwil sowie anderseits die Primarschulgemeinden Buhwil-Neukirch, Mettlen, Schönholzerswilen und Wuppenau.

Gemäss Volksschulgesetz können Schulgemeinden ihre Gebietseinteilung ändern, wenn es die Schulzwecke erfordern, insbesondere wenn damit schulisch bessere oder auf lange Sicht wirtschaftlichere Lösungen ermöglicht werden. Diese Voraussetzungen sind namentlich bei der Bildung von Volksschulgemeinden gegeben, welche mit beiden Zusammenschlüssen angestrebt werden.

Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinden Buhwil-Neukirch, Mettlen, Schönholzerswilen und Wuppenau haben sich im März 2005 in getrennten Abstimmungen für einen Zusammenschluss ihrer Gemeinden im Hinblick auf die Gründung einer Volksschulgemeinde ausgesprochen. Beim anderen Zusammenschluss haben vier von fünf Primarschulgemeinden dem Zusammenschluss im Februar 2005 ebenfalls zugestimmt. Die Abstimmung in der Primarschulgemeinde Häuslenen hingegen ergab eine Stimmengleichheit für und gegen den Zusammenschluss. Der Regierungsrat hat dem Zusammenschluss dennoch zugestimmt, weil eine Mehrheit der Stimmberechtigten der Oberstufengemeinde Aadorf diesem zugestimmt hat und weil er das Ergebnis in Häuslenen nicht als grundsätzlichen Widerstand gegen eine Volksschulgemeinde interpretiert hat.

Beide Zusammenschlüsse erfolgen auf den 1. Januar 2006.