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Ja zu schnelleren Asylverfahren

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die mit der Neustrukturierung des Asylbereichs verbundene Beschleunigung der Asylverfahren. Dies allein sei aber noch keine Garantie für einen einfacheren Vollzug von Wegweisungen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Gefordert wird auch eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes.

Die vorgeschlagene Neustrukturierung des Asylbereiches stützt sich auf den Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bund/Kantone vom Oktober 2012. Hauptziel der Neuerungen ist es, die Asylverfahren markant zu beschleunigen. Neu sollen deshalb eine Mehrheit der Asylverfahren in Bundeszentren rechtskräftig abgeschlossen werden. Als flankierende Massnahme ist ein Anspruch auf kostenlose Beratung und Rechtsvertretung vorgesehen.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Beschleunigung der Asylverfahren und den Ausbau der Bundesstrukturen im Asylbereich. Dies führe zu einer rascheren Klärung des Aufenthaltsstatus der Asylsuchenden, und die heutigen Probleme bei einem Wegweisungsvollzug nach einer langen Verfahrensdauer würden vermieden. Zudem würde dadurch die Attraktivität der Schweiz für offensichtlich aussichtslose Asylbegehren abnehmen.

Allerdings sei zu bedenken, dass schnellere Verfahren noch keine Garantie für einen einfacheren und besseren Vollzug der Wegweisungen darstellten. Vielmehr sei zu befürchten, dass sich der Anteil an rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden mit geringer Möglichkeit für die zwangsweise Wegweisung in den kantonalen Strukturen vergrössere. Dadurch könnten sich auch die Nothilfekosten spürbar erhöhen. Durch mehr Aufwand beim Wegweisungsvollzug wären im Thurgau das Migrationsamt, die Kantonspolizei, die Staatsanwaltschaft und die mit der Administrativhaft befassten Stellen betroffen. Um den genauen Mehrbedarf abzuschätzen, fordert der Regierungsrat, die Auswirkungen der Asylgesetzrevision genau zu prüfen und zusammen mit den Kantonen einem Monitoring zu unterziehen.

Falls ein Zentrum im Thurgau verwirklicht würde, erwartet der Regierungsrat, dass der durch die Verlängerung der Aufenthaltsdauer auf 140 Tage entstehende Mehraufwand vom Bund gedeckt wird. Zudem gehe man davon aus, dass sich die Belastungen durch ein Bundeszentrum positiv auf die Anzahl der Zuweisungen von Asylsuchenden auswirke. Die Zuweisungen sollten vorwiegend in den Kantonen stattfinden, die kein Bundeszentrum beherbergten. 

Geregelt beziehungsweise vom Bund zu übernehmen seien auch die Kosten für eine eventuelle Hospitalisierung von Personen in Bundeszentren. Auch die Einhaltung der obligatorischen Krankenkassen-Versicherungspflicht müsse vor Inkraftsetzung der Gesetzesbestimmungen verbindlich geklärt werden. Zudem solle der Bund Haftplätze, die ausschliesslich für Administrativmassnahmen aus Bundeszentren vorgesehen sind, selber erstellen und betreiben.

Vernehmlassungsantwort Änderung Asylgesetz  [PDF, 70.0 KB]