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Geldwäscherei soll weiter erschwert werden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt die Bestrebungen des Bundes, die Geldwäscherei vermehrt zu bekämpfen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes.

Geldwäscherei soll weiter erschwert werden

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt die Bestrebungen des Bundes, die Geldwäscherei vermehrt zu bekämpfen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes.

Der Regierungsrat ist mit den revidierten Empfehlungen der «Groupe d’action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux» (GAFI / FATF) grundsätzlich einverstanden. Die Empfehlungen gelten als internationale Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Zudem wird das Geldwäschereigesetz an die bisher gemachten Erfahrungen angepasst.

Die Schweiz misst einem gesunden Finanzplatz hohe Bedeutung zu. Sie setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Finanzplatz nicht zu kriminellen Zwecken, namentlich zur Geldwäscherei und zur Terrorismusfinanzierung, missbraucht wird. Seit der Gründung der Groupe d’action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI) im Jahr 1989 nimmt die Schweiz daher aktiv an deren Tätigkeit teil. Das GAFI verfolgt das Ziel, international geltende Standards zur Verhinderung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung auszuarbeiten. Daraus entstanden die 40 GAFI-Empfehlungen, die in den vergangenen Jahren durch neun Spezialempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ergänzt wurden. Die Schweiz hält diese Empfehlungen in ihren gesetzlichen Bestimmungen ein. Im Juni 2003 hat das GAFI die 40 Empfehlungen erstmals seit ihrer Schaffung total revidiert und an neue Kriminalitätsformen in den Bereichen der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung angepasst.